Rede von Tabea Rößner Digitale Dienstleistungen in Verträgen

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25.03.2021

Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen bei hochwertigen Produkten zu Recht erwarten, dass diese langfristig nutzbar sind“, das sagte Verbraucherschutzministerin Lambrecht kürzlich in einem Interview. Dem kann ich voll und ganz zustimmen.

Dann frage ich aber: Warum haben Sie die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie nicht für eine längere Gewährleistungsfrist genutzt? Die könnte nämlich ein wirkungsvoller Hebel sein, damit Hersteller langlebigere und reparierbare Produkte entwickeln. Die EU-Richtlinie lässt hier bewusst einen Umsetzungsspielraum. Was aber macht die Bundesregierung? Sie setzt wieder einmal nur das Nötigste um. Welch Armutszeugnis! Wir sollten doch die nationalen Spielräume für einen besseren und nachhaltigen Verbraucherschutz ausschöpfen!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fakt ist: Der Berg an Elektroschrott wächst und wächst und wächst; allein in Deutschland sind es rund 20 Kilo pro Kopf jährlich.

Dabei ist es immer wieder ein großes Ärgernis für die Verbraucher/-innen, wenn Elektrogeräte nach kurzer Zeit den Geist aufgeben. Die zweijährige Gewährleistungsdauer ist insbesondere für langlebige Waren viel zu kurz. Eine gute Waschmaschine hält locker zehn, zwanzig Jahre.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nicht mehr! Die Zeiten sind leider vorbei! Das war einmal: zwanzig Jahre!)

Aber Geräte werden oft billig produziert und machen viel zu früh schlapp. Warum? Weil die kurze Gewährleistungsdauer Fehlanreize setzt. Wir Grüne fordern daher eine Gewährleistung von vier Jahren und für langlebige Produkte eine noch darüber hinausgehende Gewährleistung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mindestens genauso wichtig ist die Beweislastumkehr, damit die Gewährleistungsrechte in der Praxis tatsächlich greifen. Laut EU-Richtlinie wäre eine Anhebung auf zwei Jahre möglich. Ich fordere Sie auf: Machen Sie es wie Frankreich, und verlängern Sie die Beweislastumkehr auf zwei Jahre!

Darüber hinaus sollten die Hersteller angeben, wie lang die Lebensdauer ihrer Produkte ist. Sie könnten auch eine kurze angeben; dann wüssten die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf zumindest, woran sie sind, und der Wettbewerb um langlebige Produkte würde angeregt.

Nur so wird die Entwicklung und Herstellung von nachhaltigen Produkten befördert. Weg von der Wegwerfgesellschaft und hin zu reparaturfähigen und leistungsstarken Geräten, das ist der richtige Ansatz, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch ein Wort zur Updatepflicht: Gut, dass sie kommt. Damit sie funktioniert, sollte sie aber nicht nur gegenüber den Verkäufern gelten, sondern auch gegenüber den Herstellern; denn die haben das notwendige Know-how, um Softwareupdates zu entwickeln und auch bereitzustellen.

Mein Fazit: Sie lassen wieder eine Chance für mehr Nachhaltigkeit verstreichen. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Vielen Dank. – Karl Lauterbach und Alexander Hoffmann geben ihre Reden zu Protokoll.

Ich schließe die Aussprache.