Rede von Maria Klein-Schmeink Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege

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25.03.2021

Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Mit diesem dritten Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen werden durchaus richtige Schritte unternommen. Es wurde eben schon gesagt: der Ausbau der Telemedizin – ein ganz, ganz wichtiger Faktor –, die Entwicklung von digitalen Pflegeanwendungen – ein wichtiger Schritt, der nach vorne führen und die Pflege unterstützen kann.

Aber wir müssen sagen: Dieses Gesetz hat genau den gleichen Webfehler wie seine Vorgänger. Immer wieder fehlt die Strategie für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es muss vorher festgelegt werden: Welche Ziele wollen wir erreichen? Auf welchen Wegen tun wir das? Was sind die Grundprinzipien? Genau das fehlt, genauso wie die Beteiligung aller Akteure und vor allen Dingen die der Patientinnen und Patienten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das führt dazu, dass wir wieder ein großes Gesetz mit zahlreichen Fristen bekommen. Ich habe gezählt: Es gibt mindestens 40 Regelungen, bei denen wieder irgendwelche Funktionen mit Fristen versehen werden, damit sie zum Tragen kommen, weitere 17 Aufträge an die gematik. Aber am Ende wird damit das Gleiche passieren, was mit den vorherigen Gesetzen passiert ist.

Ja, die ePA steht im Gesetz, ist auch laut Gesetz seit Anfang des Jahres zugänglich. Aber im realen Leben ist sie nur für wenige Menschen zugänglich, weil es schon an der Hürde scheitert, sich gegenüber der Krankenkasse überhaupt als derjenige auszuweisen, der – ich habe dieses Verfahren gemacht; ich weiß, wovon ich spreche – Anspruch auf Einsicht in die ePA hat. Wir sehen: Diese Möglichkeit nutzen gerade mal 115 000 Menschen.

Das zeigt: Um Digitalisierung im Alltag wirklich erlebbar zu machen, braucht es vorweg einen Plan,

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

braucht es ganz klare Schritte, die definiert worden sind und die man erreichen will. Vor allen Dingen braucht es die Orientierung am tatsächlichen Nutzen für die Patientinnen und Patienten. Das muss es sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau darauf werden chronisch Kranke bis mindestens 2026 warten müssen, bis nämlich ihr Heilmittelerbringer an diese Telematikinfrastruktur angeschlossen ist – ganz zu schweigen von der häuslichen Krankenpflege, von der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, von den Hospizdiensten, die in diesem umfangreichen Gesetz alle vergessen worden sind.

Das zeigt, wie wichtig es eigentlich wäre, das Vorgehen zu verändern: weg von Fristsetzungen, die hintereinander aufgeführt werden, ohne dass sie in der tatsächlichen Versorgung ankommen, hin zu einer ganz konkreten Beteiligung aller Akteure, einer klaren Strategie und klar formulierten Schritten, wann was tatsächlich für die Versorgung zur Verfügung steht. Da muss es langgehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Vielen Dank. – Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Tino Sorge.

(Beifall bei der CDU/CSU)