24.06.2021

Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Wahlperiode neigt sich nun endgültig dem Ende zu. Auch auf den letzten Metern bleibt sich die Große Koalition treu. Sie stellt mit dem E‑Government-Gesetz abermals in aller Deutlichkeit unter Beweis: Die digitale Zukunft Deutschlands lag und liegt bei ihr leider in sehr schlechten Händen.

Ein „Modernisierungsjahrzehnt“ kann man sinnvollerweise nur dann ankündigen – wie es die Union gerade allerorts tut –, wenn man bis dato so ziemlich alles Digitalpolitische verschlafen hat. Das haben Sie, und das muss man erst einmal schaffen. Die Unzulänglichkeiten, die sich im E‑Government-Gesetz noch einmal exemplarisch zeigen, sind symptomatisch für die Planlosigkeit und Beratungsresistenz der Großen Koalition. Sie zeigen, wie sehr diese Regierung die Chancen für mehr staatliche Transparenz und Beteiligung noch immer verpasst und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger verkennt.

Aus eigener Kraft entwickeln SPD und Union keinerlei Innovation. Und selbst bei der schlichten Umsetzung von zwingenden europäischen Richtlinienvorgaben verhakt sie sich bis zum Toresschluss, um dann ein Gesetz vorzulegen, das rein gar nichts wirklich Fortschrittliches beinhaltet.

Statt auf den Rat aller Expertinnen und Experten zu hören, die Informationsfreiheit weiterzuentwickeln, offene Daten zum Standard zu machen, staatliche Transparenz zu erhöhen und neue Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen, haben Sie den Gesetzentwurf unzählige Male von der Tagesordnung der Ausschüsse und des Plenums genommen. Sie haben der Zivilgesellschaft und den Verbänden für die Rückmeldung zu einem Änderungsantrag erneut ganze zwei Tage gegeben – und das über einen Feiertag hinweg. Und dann legen Sie allen Ernstes in der allerletzten Sitzungswoche nur wenige Stunden vor der Ausschusssitzung einen weiteren Änderungsantrag vor, der die wesentlichen Defizite Ihres Entwurfs nicht einmal im Ansatz angeht. Das ist auch in parlamentarischer Hinsicht unterirdisch.

Wer so chaotisch Politik betreibt – zögerlich, planlos, ziellos und ohne jegliche Ambitionen, digitalpolitisch ernsthaft gestalten zu wollen –, der vergibt massive Chancen für die Weiterentwicklung und die Wahrnehmung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie für die wirtschaftliche Zukunft dieses Landes.

Deutschland belegt bei digitalen Behördengängen nach der Statistik der Europäischen Kommission noch immer Platz 22 von 28. Dieses Gesetz wird unseren Platz in den hinteren Reihen weiter zementieren. Wie dringend wir aber mehr Transparenz und neue digitale Verwaltungsangebote brauchen, hat sich gerade in der Coronapandemie noch einmal ganz deutlich gezeigt. Sie haben suggeriert, verstanden zu haben und umsteuern zu wollen. Mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs machen Sie deutlich, dass Sie hierzu weder willens noch imstande sind.

Statt lange bekannte Defizite anzugehen und E‑Government-Angebote endlich entschlossen auszubauen, bringen Sie hier eine Minimallösung ein, die sich darin versucht, die unionsrechtlich zwingenden Vorgaben gerade einmal nicht zu unterschreiten. Ihre Ausnahmetatbestände für die Bereitstellung von Daten gehen – darauf wurde vielfach hingewiesen – noch immer viel zu weit. Außerdem fehlt es noch immer an einem Rechtsanspruch auf Zugang zu offenen Daten. Auf diesen warten Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft seit Jahren.

Seit vier Wahlperioden kündigt die Union vollmundig die große Open-Data-Offensive an. Wo bleibt sie denn? In der letzten Sitzungswoche der Legislaturperiode können Sie doch nicht mehr ernsthaft auf später verweisen!

Wir haben Ihnen immer wieder – auch durch umfassende parlamentarische Initiativen, wie beispielsweise die für ein Bundestransparenzgesetz – aufgezeigt, wo die Herausforderungen liegen. Statt unsere und die vielen guten Impulse aus der engagierten Zivilgesellschaft aufzunehmen und sich an die selbsteingegangenen Verpflichtungen – beispielsweise in der Open Government Partnership, OGP – zu halten, behandeln Sie das Thema noch immer mit einer maximalen Lieblosigkeit.

Das mag auch an einer Hausleitung des federführend zuständigen Bundesinnenministeriums liegen, die vielfach gezeigt hat, dass sie die Bedeutung dieser so wichtigen Themen bis heute nicht verstanden hat. Leider hat das Bundeskanzleramt nie korrigierend eingegriffen und das Ruder an sich genommen. Doch genau das wäre dringend nötig gewesen. Die jahrlange Nichtbearbeitung der eng miteinander verwobenen Themen Informationsfreiheit, Open Data, E‑Government und IT‑Sicherheit, die allesamt Schlüsselthemen der digitalen Gesellschaft sind, ist schlicht verheerend.

Und so wird eine echte Kraftanstrengung am Anfang der kommenden Legislaturperiode nötig sein, um die von Ihnen verursachten massiven Versäumnisse aufzuholen und diesen Themen endlich zu der Bedeutung zu verhelfen, die sie längst verdienen. Deutschland braucht endlich eine kohärente Strategie, um die großen Potenziale von E‑Government konsequent zu nutzen, und ein Bundestransparenzgesetz, um bürgerrechtliche Partizipation sowie wirtschaftliche Wertschöpfung zu fördern.

Ich versichere Ihnen: Wenn uns die Wählerinnen und Wähler den Auftrag geben, machen wir es ab September besser.