Rede von Lisa Paus Elektronische Wertpapiere und Pfandbriefe

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04.03.2021

Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Drei Gesetze der Finanzmarktregulierung in drei Minuten: Es geht zweimal um die Umsetzung von europäischem Recht, und es geht einmal um ein neues deutsches Gesetz. Ich kann schon vorab sagen: Wir begrüßen grundsätzlich, dass diese Gesetze jetzt vorliegen, weil sie eine sinnvolle Antwort auf die Veränderungen auf dem Finanzmarkt sind und tatsächlich dafür sorgen, dass unsere Finanzmarktregulierung zeitgemäß bleibt. Von daher: Gut, dass diese Gesetze heute vorliegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei einem der Gesetze zur Umsetzung von der europäischen auf die deutsche Ebene geht es um die Aufsicht über Wertpapierfirmen. Da gibt es jetzt neue europäische Regeln statt eines nationalen Flickenteppichs, und das ist auch wirklich wichtig, Herr Keuter; denn die Bedeutung von solchen Wertpapierfirmen wie BlackRock & Co ist eben seit 2010 deutlich gestiegen. Deswegen brauchen wir da einen entsprechenden europäischen Rahmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Außerdem begrüßen wir sehr, dass diese größeren Wertpapierfirmen jetzt ökologische, soziale und Governance-Risiken offenlegen müssen – ein klarer grüner Erfolg, den wir im Europäischen Parlament hereinverhandelt haben. Auch deswegen begrüßen wir dieses Gesetz.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im zweiten EU-Umsetzungsgesetz geht es tatsächlich um – ich benutze den englischen Ausdruck – Covered Bonds; in Deutschland kennen wir solche Anleihen als Pfandbriefe. Das Gute an diesem Gesetz ist, dass sich hohe deutsche Standards auf der europäischen Ebene weitgehend durchgesetzt haben. Auch von daher begrüßen wir dieses Gesetz in der deutschen Umsetzung.

Wir werden es in der Anhörung wahrscheinlich noch genauer anschauen. Der deutsche Pfandbrief ist ja sehr sicher. Der ist ja sogar sicher, wenn die Pfandbriefbank pleitegeht. Allerdings wollen wir uns im Rahmen der Anhörung noch einmal genauer anschauen, wie die Pfandbriefbanken in Deutschland insgesamt aufgestellt sind; wir erinnern uns, dass es zumindest mal ein Problem mit der HRE gegeben hat. Auch das ist, glaube ich, einen Blick wert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beim dritten Gesetz ist noch nicht so viel Lob angebracht; denn das Beste, was man über dieses Gesetz sagen kann, ist, dass es vorliegt, mit anderthalb Jahren Verspätung – das ist ja schon bei den verschiedenen Akteuren hier jetzt deutlich geworden –, und dass man jetzt mit dem Thema E-Wertpapiere anfängt. Aber mit diesem Gesetz schaffen wir es maximal, an einige europäische Länder heranzureichen. Wir sind weit davon entfernt, in irgendeiner Art und Weise Vorreiter in diesem Bereich zu sein.

Sie fangen jetzt mit einem Bereich an – das ist auch schon genannt worden –: Schuldverschreibungen und Fondsanteilsscheine. Die Frage ist: Warum soll das noch nicht für Aktien gelten? Beispielsweise führen wir jetzt Registerführer ein. Das ist erst mal grundsätzlich eine gute Sache. Da wundert man sich aber, warum jetzt das Eigenkapital dafür auf 730 000 Euro präzisiert worden ist. Da wollen wir auch noch einmal wissen: Was hat das für Konsequenzen für die Markteinführung? Es gibt weitere Fragen. Was ist zum Beispiel mit Kryptoverwahrern? All diese Fragen sind nicht geklärt.

Wir werden in der Anhörung sicherlich einen ersten weiteren Schritt machen. Aber da ist völlig klar: Das kann in diesem Bereich nur der Anfang sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von daher: Lassen Sie uns unsere Arbeit tun, diese Gesetze hier vernünftig beraten und dann auch verabschieden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat der Kollege Johannes Schraps für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)