Rede von Dr. Julia Verlinden Energiewirtschaftsgesetz

07.11.2019

Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die EU hatte sich darauf verständigt, dass auch im Gassektor Unbundling, also eine Entflechtung der Geschäftsfelder von Netz und Vertrieb, stattfinden soll. Das heißt also, dass der Betrieb einer Gaspipeline einerseits und die Gaslieferungen andererseits wirtschaftlich voneinander getrennt sein sollen.

Das hat seinen Sinn; denn – ich zitiere – „Transparenz und diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Netzbetriebs sind Grundvoraussetzungen, um Wettbewerb in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette zu fördern und Vertrauen bei den Marktteilnehmern zu erzeugen“. So beschreibt es die Bundesnetzagentur.

In dem Sinne überträgt die geänderte EU-Gasrichtlinie vom Mai 2019 das geltende Recht für Gasleitungen innerhalb Europas auch auf die Pipelines aus Drittstaaten, um eben genau diesen Wettbewerb sicherzustellen.

Die Bundesregierung hat diese positive Entscheidung Europas zunächst in einem Gesetzentwurf weitestgehend übernommen. Und jetzt macht die Regierung wieder einmal inhaltlich eine Rolle rückwärts – und Sie tricksen: Erst bitten Sie uns im parlamentarischen Verfahren um Fristverzicht, dann legen Sie nur einen Tag vor der Beratung im Ausschuss einen brisanten und ganz wesentlichen Änderungsantrag vor, der uns und unsere europäischen Partner aufhorchen lässt.

Die Dringlichkeit und die Inhalte der Änderungen argumentieren Sie im Wirtschaftsausschuss mit Rechtssicherheit. Ich frage Sie: Rechtssicherheit für wen? Der Kollege Westphal von der SPD hat die Antwort im „Handelsblatt“ gegeben: „Klarheit schaffen“ für Nord Stream 2.

Mit Ihrem geänderten Gesetzentwurf machen Sie es also für die Nord Stream 2 AG jetzt noch einfacher, eine Ausnahmegenehmigung vom Unbundling zu erhalten: Denn durch Ihren Änderungsantrag kommt es zur Weichspülung der Bedingungen zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen von der EU-Richtlinie.

Da der 23. Mai 2019 als Fertigstellungstermin für Pipelines nicht mehr als harte Bedingung formuliert ist, macht das der Nord Stream 2 AG möglich, eine erfolgreiche Ausnahmegenehmigung für die Pipeline zu erwirken und somit das Grundprinzip der Entflechtung und der Vereinbarung mit der EU zu konterkarieren.

Wir Grünen lehnen das deswegen ab.

Es ist festzuhalten, dass die Bundesregierung für fossile Infrastrukturprojekte alle Spielräume nutzt, seien es die hier angelegten Ausnahmemöglichkeiten oder die Verabschiedung einer LNG-Anschlussverordnung im Schnellverfahren.

Eine ähnliche Leidenschaft sollte die Bundesregierung besser beim Ausbau der Erneuerbaren und der Steigerung der Energieeffizienz zeigen. Anders als Bundesminister Altmaier dies zuletzt bei einer Veranstaltung zum BMWi-Gasdialog sagte, ist Gas nämlich nicht „sexy“, sondern ein Klimakiller: In Deutschland werden circa 20 Prozent der CO-Emissionen von Erdgas verursacht.

Im Sinne des Klimaschutzes muss das eingesetzte Gas schnellstmöglich deutlich effizienter genutzt und erneuerbar werden. Hierfür brauchen wir ein wirklich ambitioniertes Gebäudeenergiegesetz, das höhere Energieeffizienz und mehr Erneuerbare für den Wärmesektor zum Standard macht.

Und wir brauchen einen zügigen Markthochlauf von Power-to-Gas-Anlagen, die gemeinsam mit Biomethananlagen den Gasbedarf in Verkehr, Industrie und als Flexibilitätsoption im Strombereich decken.

Ja, auch in einem Energiesystem der Zukunft werden wir gasförmige Energie benötigen. Aber das wird kein fossiles Erdgas mehr sein, sondern zum Beispiel grüner Wasserstoff oder Biomethan.

Grundsätzlich muss und wird der Gasverbrauch sinken, um bis zu 80 Prozent bis 2050, aber auch schon signifikant bis 2030. Auch die Bundesnetzagentur geht von einem sinkenden Gasverbrauch aus.

Eine neue fossile Pipeline wie Nord Stream 2 ist deshalb schon jetzt eine Fehlinvestition, die sich nicht amortisieren wird. Aber die Bundesregierung rollt dem Projekt dennoch den roten Teppich aus – vollkommen im Widerspruch zu den Pariser Klimazielen. Erschütternd!