Rede von Dr. Tobias Lindner Entschädigung von Soldat*innen

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20.05.2021

Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank. – Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es stehen heute zwei Gesetzentwürfe zur Abstimmung. Ich will kurz erläutern, warum meine Fraktion sich beim Gesetzentwurf über die Entschädigung von Soldatinnen und Soldaten nur enthalten und ihm nicht zustimmen kann.

Frau Ministerin, Sie haben zu Recht erwähnt, dass wir in einer besonderen Fürsorgepflicht gegenüber den Soldatinnen und Soldaten, die im Einsatz an Körper oder Seele verwundet worden sind, stehen. Nun ist aber dieser Gesetzentwurf, ehrlich gesagt, eine verpasste Chance, wenn es darum geht, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit Berufssoldatinnen und ‑soldaten in dieser Hinsicht gleichzustellen. Ja, ich kenne die dienstrechtliche und beamtenrechtliche Argumentation: die besondere Treuepflicht des Dienstherrn gegenüber Berufssoldatinnen und ‑soldaten, die ja Beamtinnen und Beamten in wesentlichen Teilen gleichstellt sind; das kenne ich alles. – Aber machen wir uns doch mal ehrlich: Wenn jemand die Uniform anzieht, dann ist sie oder er Soldatin oder Soldat. Im Einsatz, auf dem Gefechtsfeld ist diese Person Soldatin oder Soldat. Da fragt kein Vorgesetzter, da fragt auch kein Feind und auch kein Risiko danach, ob die Person Soldatin oder Soldat auf Zeit ist oder Berufssoldatin oder ‑soldat. Deswegen hätte man hier zu einer Gleichsetzung kommen müssen, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Umgang der Bundeswehr in Bezug auf die Diskriminierung von Menschen hinsichtlich ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität ist ein dunkles Kapitel in der Geschichte unserer Truppe. Es ist gut und richtig, dass wir heute einen entscheidenden Schritt, was die Rehabilitierung betrifft, gehen. Deswegen werden wir nicht nur den Änderungsanträgen der FDP zustimmen – vielen Dank an die Serviceopposition, dass ihr die Anträge aufgeschrieben habt, die wir sonst auch hätten einbringen können –, sondern auch dem Gesetzentwurf.

Aber es ist angesprochen worden: Wir hatten eine gute – ich finde, eine sehr lehrreiche – öffentliche Anhörung. Es ist äußerst bedauerlich, dass sich diese Anhörung nicht in Änderungen dieses Gesetzentwurfes niederschlägt, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Dr. Eberhard Brecht [SPD])

Da geht es nicht nur um die Frage des Stichtags. Diskriminierung endet doch nicht einfach durch die Rücknahme eines Erlasses.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ehrlich gesagt: Schön wär’s. In so einem Land würde ich gerne leben, wo wir einfach durch eine Erlasslage Diskriminierung beenden können.

Und wir müssen auch Härtefälle betrachten. Die 3 000 Euro Entschädigung sind ein Symbol; in vielen Fällen kann man das auch verstehen. Aber wir haben es auch mit Härtefällen zu tun. Deswegen bräuchten wir an der Stelle auch eine Härtefallkommission, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sollten über eine Kollektiventschädigung nachdenken, auch im Gedenken an all die Soldatinnen und Soldaten, die heute vielleicht nicht mehr leben und die diskriminiert worden sind.

Lassen Sie mich noch einen allerletzten Punkt nennen. Auch Mischurteile, also Disziplinarverfahren, wo man ein Sammelsurium von Vorkommnissen zusammengefasst hat, werden von diesem Gesetzentwurf nicht erfasst. Das ist, ehrlich gesagt, bedauerlich. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt, ein entscheidender Schritt; aber er kann kein Schlusspunkt sein in der Aufarbeitung dieses Kapitels unserer Streitkräfte.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Vielen Dank, Dr. Tobias Lindner. – Nächste Rednerin: für die Fraktion der CDU/CSU Kerstin Vieregge.

(Beifall bei der CDU/CSU)