Rede von Canan Bayram Ersatzfreiheitsstrafe

28.06.2018

Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich das erste Mal den Gesetzentwurf der Linken gelesen habe, kam er mir in Teilen bekannt vor, und tatsächlich führen Sie in Ihrer Begründung ja aus, dass die seinerzeitige rot-grüne Koalition hier im Bundestag so etwas schon einmal eingebracht hat, und zwar nur in Teilen. Das heißt, Sie haben einen großen Teil des Gesetzentwurfs, den wir damals eingebracht haben, nicht übernommen, sondern lediglich diesen Teil, der – das muss ich sagen – einfach zu kurz greift.

Sie haben ja den einen Fall vorgetragen. Obwohl ich es nicht wusste, habe auch ich mich vorbereitet und mir vom Land Berlin mal die Zahlen geben lassen für die aktuellen Delikte bei der Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee – Stichtag: 13. Juni 2018 –: Da sitzen 57 Menschen wegen des Erschleichens von Leistungen. Wir haben schon einen Antrag eingebracht, dass wir das gerne zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen würden. Wenn wir das dort regeln können, wird die Frage, ob wir es dann hier tatsächlich abschaffen müssen, weniger relevant.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der JVA Plötzensee gibt es derzeit 52 Fälle wegen Diebstahls. Da gibt es auch eine große Debatte, inwieweit Massendelikte wie Diebstahl tatsächlich noch weiterhin verfolgt werden sollen. Darüber kann man diskutieren. Ich kenne aber niemanden, der einen Antrag eingebracht hat, dass Diebstahl entkriminalisiert wird; es lässt sich über alles reden. Dann gibt es 14 Fälle wegen Betrugs. Auch das ist etwas, wo ich sagen würde: Darüber müssen wir reden. Es gibt 12 Fälle wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Da ist es ebenfalls so, dass wir Anträge im Verfahren haben, in denen wir über Legalisierung, Teillegalisierung, kontrollierte Abgabe für bestimmte Betäubungsmittel diskutieren wollen. Da würde ich ebenfalls die Frage stellen: Wollen wir dafür generell die Ersatzfreiheitsstrafe aufheben, oder wollen wir an den Delikten ansetzen und sagen: „Da können wir entkriminalisieren“?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Acht Personen sitzen wegen Körperverletzungsdelikten in Ersatzfreiheitsstrafenhaft. Da wird es, ehrlich gesagt, schon schwierig; denn da geht es ja natürlich darum, wie der Täter-Opfer-Ausgleich eigentlich stattfinden soll, wenn der Staat komplett aufgibt, sich einzumischen.

Deswegen würde ich sagen: Es ist ein interessanter Beitrag,

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bist du aber nett!)

über den man im Ausschuss – vielleicht auch einer Anhörung – diskutieren kann.

Ich will noch mal sagen, warum sich die Justizministerkonferenzen seit langem immer wieder über diese Probleme unterhalten, aber nicht verständigen können: Das eine ist tatsächlich, dass die Ersatzfreiheitsstrafe im System der Straf- und Justizvollzugsanstalten eine Art Fremdkörper ist. Es ist egal, welcher Couleur sozusagen die Justizminister sind, alle klagen über das Problem. Wir brauchen eine Lösung. Deswegen fände ich es spannend, tatsächlich mal eine Anhörung hier im Deutschen Bundestag zu dem Thema anzusetzen, um darüber zu reden, welche Lösungsansätze einen Ausgleich ermöglichen, der aber, glaube ich – da muss ich Sie ein Stück weit enttäuschen –, nicht die Antwort zum Ergebnis haben wird, die Ihr Gesetzentwurf vermuten lässt.

Denn der Grundsatz, dass ein Mensch nur durch einen gesetzlichen Richter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden sollte, ist ja richtig. Aber die Lösung, die Sie hier vorschlagen, greift eben doch zu kurz. Das ist faktisch keine Lösung. Deswegen: Lassen Sie uns darüber reden, und vielleicht finden wir sogar eine gemeinsame Lösung.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)