Rede von Dr. Manuela Rottmann EU-Richtlinie 2016/943 und Whistleblower-Schutzgesetz

11.10.2018

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ja, ich bin noch da. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, dass sich Ihr Redner weigert, in dieser Debatte seine Rede zu Protokoll zu geben, und dann nach seiner Rede nach Hause geht, ist etwas, wofür Sie sich schämen sollten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Zurufe: Pfui! – Dr. Bernd Baumann [AfD]: Er ist gleich wieder da! – Weiterer Zuruf von der AfD: Man wird doch wohl zur Toilette gehen dürfen! – Gegenruf des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU]: Hält große Reden und verschwindet! Wo ist der denn? Verpasst hier die ganzen Reden, die er provoziert hat! Großartig!)

Ich will Ihnen noch etwas sagen, was Sie ihm bitte dringend ausrichten sollten: Ich möchte von Ihnen wissen, ob Ihnen der Name Brigitte Heinisch etwas sagt und ob Sie sie kennen. Brigitte Heinisch ist eine Berliner Pflegekraft. Sie hat im Jahr 2004, nachdem sie vielfach erfolglos auf Missstände in ihrer Pflegeeinrichtung hingewiesen hat, eine Strafanzeige gestellt. Ihr wurde dann fristlos gekündigt. Sie musste bis zum Europäischen Gerichtshof gehen, damit 2011 diese Kündigung, die ausgesprochen wurde, obwohl sie den Pflegebedürftigen in ihrer Einrichtung einen großen Dienst erwiesen hat, zurückgenommen wurde. Diese anständige Frau hat Ihr Redner gerade als Denunziatorin bezeichnet. Schämen Sie sich!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vollkommen disqualifiziert, die Truppe!)

Ich komme zurück zum Thema. Wir haben den Rechtsstandort Deutschland nach vorne zu bringen. Dazu gehören für mich verschiedene Elemente. Dazu gehört für mich der kollektive Rechtsschutz, dazu gehört der Pakt für den Rechtsstaat – die Koalition wird wieder sagen, dass daraus nichts wird –, dazu gehören Unternehmensaktionen sowie Whistleblower- und Hinweisgeberschutz.

Wir hören immer großes Lob für den Whistleblower. Aber es passiert nichts. Die Realität ist, dass sich die Initiativen der Bundesregierung auf die Umsetzung dieser Richtlinie beschränken, die aber nur eine punktuelle Lösung ist, die zum Beispiel Brigitte Heinisch nichts genützt hätte, weil sie nicht für das Arbeitsrecht gilt. Wir kommen also nicht voran.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Sie setzen diese Richtlinie sogar nur halb um. Statt einer Ausnahme wie in der Richtlinie soll es eine Rechtfertigung sein. Ganz offensichtlich ist es so – ich habe Ihrer Rede zugehört, Herr Lange –, dass es die Zustimmung der Union noch nicht einmal für diesen schwachen und dünnen Entwurf gibt. Er wird wahrscheinlich noch weiter ausgebeint. Was wir eigentlich brauchen, ist ein umfassender Schutz im Dienstrecht, im Arbeitsrecht und im Strafrecht. Was wir bekommen, ist eine punktuelle Regelung. Ich kann Ihnen sagen: Diese punktuelle Regelung hätte Brigitte Heinisch nichts genutzt. Sie nützt niemandem etwas, der Hinweise auf Umweltverschmutzungen oder andere Vergehen gibt.

Seit der 16. Wahlperiode liegt Ihnen unser Entwurf vor. Seit der 16. Wahlperiode höre ich viel Lob für den Hinweisgeber. Es passiert aber nichts.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)