Foto von Konstantin von Notz MdB
10.11.2023

Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz führt zu deutlich mehr Transparenz und zu deutlich mehr Rechtssicherheit für alle politischen Stiftungen. Ich möchte nur drei Punkte der Reform herausheben:

(Stephan Brandner [AfD]: Das können Sie auch lassen!)

Erstens. Wir führen klare Kriterien ein, unter welchen Voraussetzungen eine Stiftung eine Förderung durch den Bund zukünftig erhält,

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Nach 30 Jahren!)

und wir regeln den Schlüssel, nach dem die Gelder zwischen den Stiftungen gerecht verteilt werden.

Zweitens. Wir führen eine Verpflichtung zu einem Jahresbericht ein und verschaffen so der Öffentlichkeit einen viel besseren Einblick, wie die Stiftungen ihrem Auftrag zur politischen Bildungsarbeit tatsächlich und konkret nachkommen.

(Stephan Brandner [AfD]: Und reißen sich 700 Millionen unter den Nagel!)

Drittens schaffen wir erstmals eine gesetzliche Regelung zur Offenlegung von Spenden an parteinahe Stiftungen. All das, meine Damen und Herren, sind gute Regelungen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Damit setzt die Ampel – nur, um hier Verschwörungstheorien vorzubeugen – eine im Koalitionsvertrag festgehaltene Vereinbarung um,

(Stephan Brandner [AfD]: Das muss quasi das Verfassungsgericht bestätigen!)

also eine Vereinbarung, die zwischen SPD, Grünen und FDP getroffen wurde,

(Stephan Brandner [AfD]: Aha!)

lange bevor die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gekommen ist.

Das Bundesverfassungsgericht aber setzt Leitlinien. Zunächst hat das Gericht bestätigt – es ist auch schön, das mal schwarz auf weiß vorgelegt zu bekommen –: Die breit gefasste gesellschaftspolitische und demokratische Arbeit der Stiftungen im In-, aber auch im Ausland leistet einen wesentlichen Beitrag für die Qualität gesellschaftlicher Diskurse, für die öffentliche Bildung und politische Willensbildung unseres Landes und unserer Demokratie.

All das ist nicht vereinbar mit dem, was Sie, Herr Brandner, hier seit Minuten reinrufen.

(Stephan Brandner [AfD]: Ich sage doch gar nichts!)

All das haben Sie aber vom Bundesverfassungsgericht aufgeschrieben bekommen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])

– Wenn Sie lesen, ist es gut. Lesen hilft ja manchmal weiter.

In Zeiten von grassierendem Hass und grassierender Hetze, von Desinformation, von gezielter Destabilisierung unserer Gesellschaft ist die Anerkennung der Stiftungsarbeit ein ganz wichtiges Zeichen, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)

Das Gesetzgebungsverfahren zeigt aber auch: Demokratinnen und Demokraten halten bei diesem wichtigen Thema zusammen. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei der Fraktion der Linken, bei der SPD-Fraktion, bei der FDP-Fraktion und auch bei CDU/CSU-Fraktion für die sehr kooperative und gute Zusammenarbeit bedanken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN – Stephan Brandner [AfD]: „Die Linke“ steht gar nicht auf dem Gesetzentwurf drauf!)

Dem entscheidenden Gedanken der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie trägt das Gesetz Rechnung, wenn es klar regelt – Herr Brandner, jetzt wird es interessant –:

(Stephan Brandner [AfD]: Da können Sie Ihre Stiftung zumachen!)

Förderungswürdig sind nur Stiftungen, die Gewähr dafür bieten, für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und für die Völkerverständigung einzustehen.

(Stephan Brandner [AfD]: Nach Ihrem Maßstab!)

Wer sich nicht zu diesen zentralen Werten unserer Demokratie bekennt,

(Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])

wer nicht streitet für zentrale Grundprinzipien, die für unseren freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind, und wer nicht aktiv einsteht für die Würde des Menschen entsprechend Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz,

(Zuruf von der AfD)

der disqualifiziert sich eben

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf der Abg. Dr. Alice Weidel [AfD])

und der kann keine staatliche Förderung erhalten. Denn er arbeitet nicht an der Stärkung, sondern am Abriss unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats.

(Zurufe der Abg. Dr. Alice Weidel [AfD] und Stephan Brandner [AfD])

Unsere Demokratie, so schmerzhaft es ist, Frau Weidel, ist eben wehrhaft,

(Zuruf der Abg. Dr. Alice Weidel [AfD])

und sie begegnet denen wehrhaft, die sie ausbeuten und abschaffen wollen,

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

die ihr feindlich gegenüberstehen und die daraus auch keinen Hehl machen.

Damit das keine leere Floskel ist, erhalten Stiftungen auch dann keine Finanzierung, wenn die politische Grundströmung,

(Stephan Brandner [AfD]: … AfD heißt!)

für die sie einstehen,

(Stephan Brandner [AfD]: Ja, genau! So ist das nämlich!)

verfassungsfeindlich geprägt ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Thomae [FDP])

Das sind sozusagen kommunizierende Röhren.

(Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])

Am Ende dieses sorgfältig durchgeführten Gesetzgebungsverfahrens und nach den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung, die sehr eindeutig waren,

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Überhaupt nicht!)

bleibt die Erkenntnis: Die staatliche Förderung einer parteinahen Stiftung wird dadurch legitimiert, dass diese eine dauerhaft ins Gewicht fallende Grundströmung repräsentiert.

(Stephan Brandner [AfD]: Ja, da können Sie gleich mit den Grünen weitermachen!)

Daraus folgt aber auch: Für diejenigen, für die sich die Stiftung einsetzt, für die sie steht, für die sie die Unterstützung erfährt, für die muss sie sich eben auch in Haftung nehmen lassen. Wie man sich bettet, so liegt man, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN)

Das ist die zwingende Konsequenz – das kann man in diesem Hohen Haus, in diesem geschichtlich stark geprägten Gebäude nicht oft genug sagen – aus der schmerzhaften geschichtlichen Erfahrung unseres Landes,

(Stephan Brandner [AfD]: Sie gehören nicht rein!)

dass in Demokratien eben auch Antidemokraten gewählt werden können.

(Stephan Brandner [AfD]: Das steht aber nicht drin! – Weitere Zurufe von der AfD)

Und deswegen gilt für alle Stiftungen –

(Stephan Brandner [AfD]: Ja, ja, außer für die der AfD!)

für alle, ganz gleich –: Wer Extremistinnen und Extremisten

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Wer entscheidet das denn?)

gezielt hinter sich versammelt

(Zurufe von der AfD)

und sich zu deren Sprachrohr macht,

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Wer entscheidet das denn?)

der darf nicht staatlich gefördert werden, gegen den muss sich die wehrhafte Demokratie nach klaren rechtsstaatlichen, gerichtlich überprüfbaren Regeln entschlossen aufstellen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)

Und genau das tun wir mit diesem Gesetz.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der FDP – Stephan Brandner [AfD]: Grauenhaft! Dass Sie nicht rot werden bei so einer Rede!)

Vizepräsidentin Aydan Özoğuz:

Der nächste Redner ist Albrecht Glaser für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)