Rede von Matthias Gastel Finanzierung von Eisenbahnkreuzungen und kommunale Infrastruktur

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15.04.2021

Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Eisenbahnkreuzungsgesetz: Das klingt jetzt nicht furchtbar spannend. Wir hätten uns für eine Debatte hier noch spannendere und noch wichtigere Themen mit zentraler Bedeutung vorstellen können, bei denen viel zu wenig vorangeht und sich deswegen eine Debatte gelohnt hätte.

Beispiel 1. Die Infrastrukturmisere. Nach wie vor geht es einseitig um Straße vor Schiene. Seit 2011 wurden sechsmal mehr Straßen als Schienenwege gebaut. Dabei ist Deutschland doch ausreichend mit Straßen versorgt, während wir über 100 Mittelzentren in Deutschland mit Millionen von Einwohnerinnen und Einwohnern haben, die keinen Bahnanschluss besitzen.

Beispiel 2. Schrumpfender Verkehrsanteil des Güterverkehrs auf der Schiene. 2017 lag der Anteil noch bei 19,6 Prozent, 2020 lag er bei 17,5 Prozent. Das ist ein Minus von 2,1 Prozentpunkten und ein erheblicher Schrumpfungsprozess, der noch stärker gewesen wäre, hätte es nicht die Senkung der Trassenpreise gegeben.

Hier – bei der Infrastruktur und bei der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene – haben wir erheblichen Handlungsbedarf. Das wären auch Themen, die hier diskutiert werden müssten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir reden jetzt aber über das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Die Kommunen sollen vollständig von den Kosten für die Sanierung, den Umbau und auch die Beseitigung von Bahnübergängen befreit werden. Das ist gut so; das ist richtig so. Wir stimmen da gerne zu.

(Michael Donth [CDU/CSU]: Oh!)

Bundesweit über 11 000 höhengleiche Bahnübergänge stellen natürlich ein Unfallrisiko dar, und es gibt auch Situationen, in denen die Bahnen ausgebremst werden, weil sie einfach langsam fahren müssen, da die Sicherung nicht so hoch ist, als wenn ein Bahnübergang eben gar nicht vorhanden oder zumindest voll beschrankt ist.

Die Bundesregierung erwartet sich von dieser Gesetzesänderung deutlich schnellere Umsetzungen von Baumaßnahmen. Wir werden sehen, ob das zutrifft. Wir hoffen, dass es zutrifft, wissen tun wir es nicht. Wir sind uns da nicht ganz so sicher, wie Sie sich das offenbar sind.

Mit der neuen Förderregelung soll die Stärkung des Radverkehrs erreicht werden. Wir werden sehen, was auch dies in der Praxis tatsächlich bewirken wird. Für den Radverkehr mahnen wir allerdings entscheidendere und wichtigere Fördermaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an, beispielsweise mehr Mittel für die Radverkehrsinfrastruktur und eine Beschleunigung des Mittelabflusses,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

mehr Tempo-30-Zonen für die Erhöhung der Verkehrssicherheit – nur wo man sich sicher fühlt, fährt man auch mit dem Fahrrad – und Verkehrssicherheitszonen, in die Lkws nur mit einem Assistenzsystem einfahren können.

Trotz allem Handlungsbedarf in Bezug auf die Infrastruktur und die Verlagerung von Gütern auf die Schiene stimmen wir dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zu. Abfeiern kann sich die Koalition damit nicht. Es bleibt immer noch viel zu viel liegen – sowohl für die Bahn als auch fürs Fahrrad. Packen Sie bitte diese Dinge an!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Herr Kollege Gastel. – Nächster Redner ist der Kollege Gero Storjohann, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)