Rede von Lukas Benner Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr

Lukas Benner MdB
12.10.2023

Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Der Wortlaut Ihres Gesetzentwurfs, liebe Union, zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr sowie der dazugehörige Antrag suggerieren eine Neuerung der Geschäftsbeziehungen. Aber dabei ist doch das Gegenteil der Fall: Sie wollen einfach nur zurück zu der Rechtslage, wie sie für die Banken vor der Entscheidung des BGH im Jahr 2021 galt.

(Axel Müller [CDU/CSU]: Nein! Das stimmt nicht!)

Schauen wir uns das einmal genauer an. Der BGH hat 2021 entschieden, dass Klauseln in den AGB einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkungen die Zustimmung der Kunden zu den AGB-Änderungen fingieren. Verkürzt gesagt heißt das: Die Bank darf mir jetzt nicht mehr einfach, getarnt in irgendwelchen Änderungen, die Preise erhöhen. Es handelt sich hierbei um ein gutes Urteil im Sinne des stärkeren Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion, auch wenn Sie wesentliche Vertragsänderungen von der Regelung ausnehmen, ist hiermit jedoch noch kein wirksamer Verbraucherschutz gewährleistet, und zudem ist doch völlig unklar, was das meint. Ist eine Preiserhöhung von 1 Euro auf 3 Euro pro Monat jetzt wesentlich? Schließlich ist es eine Verdreifachung des Preises. Das fällt aber nicht unter die vom BGH genannten Kriterien. Es ist also absehbar, dass ein solcher unbestimmter Rechtsbegriff erneut eine Vielzahl von Gerichtsverfahren auslösen wird und potenziell wieder rückwirkend die AGB für unwirksam erklärt. Ihr angestrebtes Ziel von mehr Rechtssicherheit verkehren Sie somit ins Gegenteil und schaffen mehr Rechtsunsicherheit durch das, was Sie hier vorschlagen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für uns ist klar: Zu einer Fortführung der bisherigen Praxis durch die Hintertür und damit der Fortführung ungleicher Vertragsverhältnisse darf es nicht kommen.

Trotz aller Kritik an Ihrem Vorschlag teilen wir die Zielsetzung, und zwar effektiver Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und die faire Ausgestaltung von Vertragsabschlüssen auch in Massengeschäften. Die Nutzung von Zustimmungsfiktionen in AGB ist aber auch, wie der Kollege Dr. Lieb sagte, in anderen Geschäftsbereichen relevant. Und deswegen ist eine Regelung allein für den Bankensektor viel zu kurz gegriffen.

Prozesse zu vereinfachen und zu digitalisieren, um Bürokratie auch in diesem Zusammenhang effektiv abzubauen, ist ein Anliegen, dem wir uns als Ampelkoalition verschrieben haben. Der von Ihnen eingebrachte Gesetzentwurf spielt diese beiden Zielsetzungen jedoch unausgeglichen zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegeneinander aus und verkennt das BGH-Urteil. Ein solches Vorgehen schafft nicht mehr Rechtssicherheit, sondern weniger, und auch nicht mehr Verbraucherschutz, sondern weniger.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben es nicht verstanden!)

Aber wir sehen auch: Es gibt hier etwas zu tun, also lassen Sie uns das in Ruhe angehen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)