Rede von Maria Klein-Schmeink Gesundheitsversorgung

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26.02.2021

Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dittmar hat gerade eigentlich den richtigen Ausdruck für diesen Gesetzentwurf gewählt, der heute hier eingebracht wird. Es ist nämlich ein Gesetzentwurf, der mehr einem Puzzle gleicht, als dass er tatsächlich dem Anspruch gerecht wird, eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu bewirken.

Dieser Gesetzentwurf reiht sich ein in eine lange Reihe von Gesetzen, bei denen wir häufig 60, 70 verschiedenste Änderungen haben, zwei Dinge aber nicht erreicht werden, nämlich eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung und gleichzeitig ein Konzept dafür, wie wir tatsächlich mehr Qualität und mehr Nutzen für die Patientinnen und Patienten verankern können. Das ist eines der Probleme.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie können noch so viele Baustellen im Bereich der Qualitätssicherung aufmachen und Qualitätsmanagement- sowie Transparenzvorgaben machen: Wenn Sie es nicht schaffen, diese in grundlegende Reformen einzubinden – sowohl in allen Säulen der Krankenhausversorgung als auch bei der Krankenhausplanung, dem Entgeltsystem und den Investitionskosten –, dann werden Sie es nicht schaffen, tatsächlich eine gute Qualität in der Versorgung sicherzustellen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie vernachlässigen all das, was nötig wäre, um bei der sektorübergreifenden Versorgung tatsächlich weiterzukommen. Das klingt wie ein Schlagwort, heißt für die Patientinnen und Patienten, für die Versicherten aber: eine strukturierte, koordinierte Versorgung vor Ort, Absprachen zwischen den Leistungserbringern über die Qualität und das, was da eigentlich passieren wird, Vermeiden von Doppeluntersuchungen – am besten gestützt durch digitale und telemedizinische Instrumente. Das wäre der Weg, den wir einschlagen müssten. Wo sehe ich genau das? – Nirgends.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie bringen es fertig, die dringend überfällige Notfallversorgung in diesem Gesetzentwurf in einem einzigen Passus, in dem es darum geht, ein gemeinsames Ersterfassungssystem zu vereinbaren, abzuhandeln. Das kann es nicht sein. Wir brauchen dort eine grundlegende Reform, und Sie hatten ja eigentlich auch anerkannt, dass diese grundlegende Reform nötig ist. Wo bleibt sie? – Auf weiter Strecke nichts zu sehen!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir könnten damit an einigen Stellen weitermachen. Das zeigt: Es darf nicht weiter so gehen, dass wir nur über Puzzleteile arbeiten. Vielmehr müssen wir, koordiniert zwischen den verschiedenen Formen – stationär, ambulant, Pflege, psychosoziale Unterstützung –, ein Gesamtbild von guter ambulanter und stationärer Versorgung in allen Leistungsbereichen ortsnah zugänglich und mit einer hohen Qualität in einem gestuften Versorgungssystem erreichen.

Genau das fehlt; dieses Bild zeichnen Sie nicht. Das ist der Mangel, der Grund, warum jeder dieser einzelnen Ansätze nichts werden kann. Es bleiben einfach zu kleine Stellschrauben. Da müssen wir mit einem Neuaufbruch in der Gesundheitspolitik gegenhalten. Der ist dringend erforderlich.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Dietrich Monstadt, CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)