Rede von Stefan Schmidt Gewerbesteuer

29.06.2018

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs ein paar grundlegende Punkte klarstellen.

Erstens. Es geht heute nicht um eine Urlaubssteuer; denn die gibt es in Deutschland gar nicht. Das ist eine Wortschöpfung der Tourismusbranche für gewerbesteuerliche Hinzurechnungen von Hotelkontingenten. Diese will die Branche abschaffen. Das Anliegen mag berechtigt sein; hier im Parlament sollten wir allerdings korrekt arbeiten. Die AfD will mit ihrem Antrag die Menschen wieder mal etwas glauben machen, was es so in der Sache einfach nicht gibt und was einfach falsch ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zweitens. Um sachlich korrekt zu arbeiten, brauchen wir verlässliche Zahlen und schlüssige Argumente. Auch hier greift es zu kurz, diese ungeprüft vom Branchenverband zu übernehmen. Um eine gesetzliche Änderung zu fordern und zu begründen, kann man eben nicht mit niedrigen Gewinnmargen oder mit hohem Konkurrenzdruck argumentieren. Mit dieser Argumentation gäbe es keine Steuern und keinen Staat.

Damit wäre ich bei meiner dritten Vorbemerkung. Die FDP will mit ihrem Antrag die Gewerbesteuer gleich ganz abschaffen und gefährdet damit die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen in Höhe von 53 Milliarden Euro.

(Christian Dürr [FDP]: Sie kennen schon das gesamte Konzept, oder?)

Was das für Schulgebäude, für Bibliotheken, für Schwimmbäder hieße, will ich mir gar nicht ausmalen. Solche Bestrebungen lehnen wir klar ab.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christian Dürr [FDP]: Lesen Sie nur Überschriften, oder sind Sie in der Lage, ganze Konzepte zu lesen?)

– Ich habe Ihren Antrag sehr genau gelesen: Schauen Sie auf Seite 1 unten, letzter Absatz; dort finden Sie die Passage.

Worum geht es also konkret? 2008 wurde eine Unternehmensteuerreform beschlossen mit dem Ziel, die Eigenkapitalquote der Unternehmen zu erhöhen und die Einnahmen der Kommunen zu verstetigen. Deshalb hat man die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer ausgeweitet. So weit, so richtig. Das haben auch mehrere Gerichte so bestätigt.

Bei der Umsetzung dieser Reform wurden dann aber auch von Reiseveranstaltern angekaufte Hotelkontingente gewerbesteuerpflichtig. Bis zu einer abschließenden juristischen Beurteilung wird diese Hinzurechnung ausgesetzt. Das heißt konkret: Die Steuer fällt bei den Unternehmen im Moment gar nicht an.

An diesem Punkt muss ich auch noch auf die Regierung zu sprechen kommen. Statt eine politische Klärung anzustreben, sitzt sie hier das Problem aus und wartet auf die juristische Beurteilung – und das schon seit Jahren. Der Grund: Wieder einmal fehlt es an Einigkeit zwischen Union und SPD, wieder einmal fehlt es an Einigkeit zwischen Wirtschaftsministerium und Finanzministerium. Die Folge: Es gibt keine Rechtssicherheit und keine Planungssicherheit, weder für Reiseveranstalter noch für Kommunen. Das ist das Schlechteste aller denkbaren Szenarien.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb ist eine politische Korrektur durch den Gesetzgeber, also durch uns, den Deutschen Bundestag, überfällig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sebastian Münzenmaier [AfD]: Also doch!)

Mit der Unternehmensteuerreform wollte der Bundestag zu Recht die Verbreitung von Sale-and-lease-back-Modellen von Unternehmen reduzieren. Aber der Ankauf von Hotelkontingenten sollte dabei nicht besteuert werden.

(Bernhard Daldrup [SPD]: Wer sagt das?)

Denn bei diesem Ankauf von Hotelkontingenten handelt es sich eben nicht um solche Modelle und eben auch nicht um fiktives Anlagevermögen, sondern um Umlaufvermögen. Eine politische Klarstellung seitens des Bundestages ist also nur folgerichtig. Mit den Vorlagen der AfD und der FDP gelingt dies allerdings nicht. Umso mehr hoffe ich, dass wir uns noch mal intensiv, differenziert und sachorientiert mit dem Thema auseinandersetzen und eine für alle Seiten gute, tragbare politische Lösung finden.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)