Rede von Merle Spellerberg Zu Protokoll: Gleichstellung in der Bundeswehr

19.10.2023

Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Der Bericht der Wehrbeauftragten hat noch einmal eindringlich geschildert, wie wichtig die Verbesserung der Arbeits- und Lebensrealitäten deutscher Soldatinnen und Soldaten ist, dass es nach wie vor Lücken und Probleme gibt, derer wir uns annehmen müssen. Denn noch immer gibt es kaum Frauen in den Führungsebenen in der Bundeswehr und im BMVg, noch immer erleben Frauen dort Alltagssexismus, und noch immer findet sexualisierte Gewalt statt. Und noch immer mangelt es an Unterstützung für Soldatinnen und Soldaten, die ihre Familie, die Pflege von Angehörigen und ihren Dienst unter einen Hut bekommen müssen. Wir sind es den Soldatinnen und Soldaten schuldig, mehr für sie zu tun.

Doch Gleichstellung in der Bundeswehr ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, ein Wert in sich und Teil unserer Verantwortung als Parlament gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Uniform. Es ist auch kein „softes“ Personalthema, das belächelt und mit Symbolpolitik abgefrühstückt werden darf. Nein, Gleichstellung ist ein zentraler Aspekt der postulierten Zeitenwende. Nur eine vielfältige und inklusive Bundeswehr ist attraktiv als Arbeitgeberin und damit einsatzbereit und wehrhaft.

Der vorliegende Gesetzentwurf präsentiert einen umfassenden Ansatz, wie wir das Thema Gleichstellung substanziell voranbringen und die Bundeswehr besser aufstellen können. Es stellt nicht nur eine Angleichung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiG) an das novellierte Bundesgleichstellungsgesetz dar – eine längst überfällige Anpassung angesichts der Tatsache, dass das SGleiG zuletzt 2013 inhaltlich überarbeitet wurde –, sondern es enthält auch konkrete Maßnahmen, wie wir die Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst stärken und die gesetzliche Grundlagen dafür schaffen können, um den Anteil der Soldatinnen in allen Bereichen der Streitkräfte, insbesondere auch in den Führungspositionen, weiter zu erhöhen.

Aber wie sieht das konkret aus? Was ändert sich? Wir werden Soldatinnen und Soldaten mehr finanzielle Unterstützung in der Kinderbetreuung zukommen lassen. Wir werden sie noch stärker bei der Betreuung von Familienangehörigen unterstützen, gerade wenn es in Krisenlagen oder im Bündnis- oder Verteidigungsfall notwendig ist. Betreuungskosten sollen leichter und in größerem Umfang erstattet werden können.

Wir werden die Position der Gleichstellungsbeauftragten unter anderem durch einen erweiterten Informationsanspruch weiter stärken: Art, Umfang und Zeitpunkt des Informationsanspruchs der Gleichstellungsbeauftragten in Wehrdisziplinar- und Wehrbeschwerdeverfahren müssen klar geregelt werden. Sollte die Leitung der Dienststelle gegen bestimmte Regeln verstoßen, zum Beispiel gegen den Gleichstellungsplan handeln, kann die Gleichstellungsbeauftragte Einspruch mit aufschiebender Wirkung erheben. Mit diesen und weiteren im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen wollen wir einen Beitrag zur Gleichstellung in der Bundeswehr leisten.

Ich möchte an dieser Stelle auch erwähnen, dass dieser Gesetzentwurf an die kürzlich verabschiedete Allgemeine Regelung zum Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten anknüpft, die längst überfällig war und deutlich macht, dass wir eine Zero-Tolerance-Policy bei sexualisiertem Fehlverhalten verfolgen.

Ich freue mich, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Gleichstellung in der Bundeswehr einen weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung gehen. Und ich freue mich, mit diesem Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren zu starten.