Rede von Tessa Ganserer Immissionsschutz bei organischen Lösungsmitteln

Tessa Ganserer
06.07.2023

Tessa Ganserer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung, über die wir heute sprechen, dient der Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel. Diese Verbindungen sind Vorläufersubstanzen von Ozon und haben schädliche Effekte auf die menschliche Gesundheit.

Die Ablöseverordnung, über die wir heute beraten, dient der Umsetzung von Durchführungsbeschlüssen der EU-Kommission und ist daher zwingend erforderlich. Die Verordnung betrifft Anlagen, in denen organische Lösungsmittel verwendet werden. Dazu zählt eine ganze Reihe von verschiedenen Anlagen. In Lackierereien, Autofabriken, Druckereien, bei der Beschichtung von Stoffen, aber auch in Anlagen zur Pflanzenölextraktion werden organische Lösungsmittel verarbeitet. Auf die Ölmühlen möchte ich kurz näher eingehen.

Hier sind zwei Grenzwerte maßgeblich. Einmal der Grenzwert für n-Hexan. Dieser Stoff steht im Verdacht, karzinogen, keimzellmutagen und reproduktionstoxisch zu sein. Der besorgniserregende Stoff n-Hexan ist aber nur ein Stoff aus einer ganzen Stoffgruppe, weshalb über den Grenzwert für n-Hexan hinaus ein Gesamtemissionsgrenzwert benötigt wird. Dieser wird über eine Lösungsmittelbilanz erfasst.

Bei Ölmühlenhexan ist das dessen Gesamtverbrauch über das Jahr je Tonne Saatgut. Dieser neue Grenzwert soll für bestehende Anlagen über mehrere Stufen umgesetzt und eingehalten werden. Innerhalb der Koalition haben wir uns darauf verständigt, dass wir die Übergangsfristen sogar noch um ein Jahr verlängern, sodass eine vollständige Umsetzung bis Ende 2031 erfolgen muss. Damit wollen wir der Industrie ausreichend Zeit geben für die Anpassungen, aber auch das Zeichen senden, dass wir die Bemühungen wirklich sehen.

Lösungsmittelbilanzen dienen zur Überprüfung und zur Einhaltung des Grenzwertes für diffuse Emissionen. Die Erfahrungen im Vollzug der Länder haben leider in den letzten Jahren gezeigt, dass diese Anforderungen an Lösungsmittelbilanzen eben nicht ausreichend eingehalten werden. Zukünftig sollen daher diese Lösungsmittelbilanzen durch Überwachungsstellen oder vereidigte Sachverständige erstellt und den zuständigen Behörden jährlich übermittelt werden. Betreiber können damit feststellen und nachweisen, dass sie ihre Anlagen rechtskonform betreiben. Aufgrund dessen müssen wir den Änderungsantrag der Union leider ablehnen.

(Beifall des Abg. Dr. Jan-Niclas Gesenhues [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Anja Karliczek [CDU/CSU]: „Leider“ ist das richtige Wort!)

– Nein, es hilft halt nichts. Es dient nicht der Sache, wenn wir auf diese Lösungsmittelbilanzen verzichten. Das geht nicht, tut mir leid. Das habe ich Ihnen im Ausschuss schon erklärt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Stephan Seiter [FDP])

Ich fasse zusammen: Insgesamt werden wir die Emissionen von organischen Verbindungen deutlich reduzieren. Das ist eine wirklich gute Nachricht; denn damit reduzieren wir die Luftbelastung, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt nachhaltig zu schützen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Vizepräsidentin Aydan Özoğuz:

Als Nächste erhält das Wort Anja Karliczek für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)