Rede von Kordula Schulz-Asche Infektionsschutz

20.05.2021

Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gesundheit ist zwar nicht alles. Aber ohne Gesundheit ist – bekanntermaßen – alles nichts. Deshalb ist es gut, wenn die Menschen in Deutschland darauf vertrauen können, dass staatliches Handeln in jedem Fall eine Schutzpflicht für die Gesundheit vorsieht. Und deshalb ist es gut, wenn wir deutlich machen, dass dieses Haus auch in einer Pandemie handlungs- und entscheidungsfähig ist. Deshalb ist es aber auch gut, wenn wir gemeinsam darum streiten, wie wir das Gleichgewicht von politischen Maßnahmen gewährleisten können.

Insofern enthält der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht die ersten und sicher auch nicht nur die besten Vorschläge. Wir sehen zum einen mit Sorge, dass der Schutzschirm für die Pflege nicht verlängert werden soll. Wir wissen noch zu wenig darüber, welche Lücken die Pandemie in den Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen gerissen hat, als dass wir hier Risiken eingehen könnten. Eine gute pflegerische Infrastruktur ist im Interesse aller Menschen in Deutschland.

Wir sehen zum Zweiten aber auch, dass der Schutz für Asylsuchende und Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität weiterhin unzureichend ist. Das ist ein Unding; denn die staatliche Schutzpflicht für die Gesundheit der Menschen in Deutschland betrifft alle Menschen.

Der Wunsch der Menschen nach Öffnungen ist völlig verständlich und angesichts einer sinkenden Inzidenz auch berechtigt. Es darf jedoch keinen Wettbewerb der Öffnungen zwischen den Bundesländern geben. Die Öffnungen müssen mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein erfolgen. Insofern begrüße ich den Brief, den Bundesminister Jens Spahn an die Bundesländer geschrieben hat und darin zur Vorsicht mahnt. Allerdings frage ich mich schon, warum die Bundesregierung solche Briefe schreibt und nicht, wie beim § 28b Infektionsschutzgesetz geschehen, ein nicht zwingend gleichzeitiges, wohl aber bundesweit einheitliches Vorgehen ermöglicht. Es ist den Menschen doch nicht vermittelbar, wenn in den Bundesländern trotz vergleichbarem Infektionsgeschehen unterschiedliche Regeln gelten. Dieser Flickenteppich erhöht nicht unbedingt die Akzeptanz von Regeln.

Wirksamer Infektionsschutz ist nicht zwangsläufig von einschränkenden, sondern von sinnvollen Maßnahmen geprägt, die helfen, eine gesundheitliche Gefahr auszuschalten. Und deshalb gilt aus unserer Sicht:

Es ist richtig, klarzustellen, dass für Hochschulen eine Ausnahme beim Wechselunterricht gemacht wird. Dies gilt auch für Einrichtungen, die Fortbildungen und Training für Personal durchführen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend durchzuführend sind und eine Präsenz erfordern – Polizei, Flugsicherung und Rettungsdienst.

Es ist richtig, die Nachtragung in Impfausweisen auch der Apothekerschaft zuzubilligen; denn dies erleichtert den Zugang, insbesondere für Nachtragungen in digitale Impfausweise.

Und es ist natürlich richtig, den Versorgungsanspruch im Falle von Impfschäden für alle Covid‑19-Geimpften rückwirkend ab Beginn der Impfkampagne zu setzen.

Wir begrüßen diese Vorschläge. In der Anhörung ist deutlich geworden, dass die Regelungen auch von den Sachverständigen größtenteils als unkritisch bewertet werden. Gleichwohl weist der Gesetzentwurf hier und da Schwächen auf, die auch angesprochen worden sind. Trotz dieser Schwächen werden wir dem Gesetz – angesichts der enthaltenen Verbesserungen – zustimmen.