Rede von Stefan Schmidt Inkassokosten

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01.07.2020

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit mehr als zwei Jahren wissen wir schon, dass die Inkassogebühren nach der Reform von 2013 sogar noch weiter gestiegen sind und das Bedrohungspotenzial gegenüber den Schuldnern – ich zitiere – „immens“ ist. Erst jetzt legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, um den Verbraucherschutz im Inkassorecht zu verbessern. Wir Grüne haben bereits 2018 einen Antrag vorgelegt und konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht.

Die Vorschläge der Bundesregierung hingegen sind nur auf den ersten Blick vielversprechend. Ja, die Inkassogebühren sollen für viele Fälle – insbesondere für Kleinst- und Kleinforderungen – gesenkt werden. Wenn die Verbraucher eine Rechnung nicht bezahlt haben, dann sollen sie künftig nicht mehr ohne Warnung ganz plötzlich von Inkassoforderungen überrollt werden können. Es soll verboten werden, Inkassodienstleister und Rechtsanwälte gleichzeitig zu beauftragen und damit doppelt abzukassieren. Diese Verbesserungen gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Die Bundesregierung hat unseren Antrag offensichtlich gut gelesen und die eine oder andere gute Forderung auch übernommen.

(Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Das kriegen wir auch selber hin!)

Die Reform von 2013 hat aber leider auch gezeigt: Wo mehr Verbraucherschutz versprochen wird, ist nicht automatisch mehr Verbraucherschutz drin. Auch der vorliegende Gesetzentwurf geht nicht weit genug. Einerseits sind die vorgeschlagenen Gebührensätze aus unserer Sicht immer noch zu hoch und zu kompliziert. Wir bezweifeln beispielsweise stark, dass eine regelmäßige 1,0-Gebühr für eine Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft, gerechtfertigt ist. Wir fordern hier eine stärkere Begrenzung der Gebühren. Aus meiner Sicht ist eine 0,3-Gebühr für das erste Inkassoschreiben vollkommen ausreichend. Schließlich handelt es sich hier im Regelfall wirklich um Standardschreiben, um Serienbriefe. Wir werden uns mit den Gebührensätzen in den Beratungen aber sicherlich detailliert auseinandersetzen. Wir plädieren hier ganz klar für ein faires und verbraucherfreundliches Inkassorecht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Andererseits tut die Bundesregierung immer noch viel zu wenig, um unseriöses Inkasso einzudämmen. Immer noch ist jede fünfte Forderung von Inkassounternehmen ungerechtfertigt; so haben es die Verbraucherzentralen vorgerechnet. Gleichzeitig werden die Schuldner von fraglichen Unternehmen nicht selten bedroht und unter Druck gesetzt. Um unseriöses Inkasso in den Griff zu bekommen, muss die Aufsicht dringend überarbeitet und auf Bundesebene gebündelt werden. Momentan haben wir hier eine viel zu starke Zersplitterung. Noch immer gibt es mehr als 20 Aufsichtsbehörden. So lassen sich schwarze Schafe beim besten Willen nicht finden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für uns ist klar: Die Reform darf sich nicht wieder als Flop erweisen. Der Gesetzentwurf darf nicht verwässert werden. Das Inkassorecht muss fair und verbraucherfreundlich sein. Darauf werden wir in den parlamentarischen Beratungen achten.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Vielen Dank, Stefan Schmidt. – Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Dr. Karl-Heinz Brunner.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)