Rede von Tabea Rößner Inkassowesen

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27.11.2020

Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahr 2013 wollte die damalige Bundesregierung den Verbraucherschutz beim Inkasso verbessern. 2018 kam der Evaluationsbericht. Er hat deutlich gezeigt: Dieses Gesetz hat dieses Kernanliegen ganz klar verfehlt; denn die Kosten, mit denen Schuldnerinnen und Schuldner durch die Inkassobranche belastet werden, sind immer noch viel zu hoch. Sie sind zum Teil sogar noch angestiegen. Damit hat die Bundesregierung die Verbraucherinnen und Verbraucher lange im Regen stehen lassen. Wir brauchen deutlich mehr Einsatz für Verbraucherschutz, und das auch gerade in Coronazeiten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wir Grüne haben schon im Jahr 2018 Verbesserungen vorgeschlagen. Neben einer deutlichen Senkung der Inkassogebühren fordern wir vor allen Dingen eine stärkere Aufsicht; denn die greift kaum. Über zwei Jahre später legt nun die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor. Ein Schutz vor Abzocke ist das wahrlich nicht; das erkennen Sie, wenn Sie der Anhörung richtig gefolgt sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe selten erlebt, dass Sachverständige einen Gesetzentwurf so zerrissen haben. Statt das Gesetz aber noch einmal richtig zu überarbeiten, kommen von der Koalition nur minimale Änderungen, obwohl doch glasklar ist, welche Verbesserungen nötig sind. Ihre Änderungen lösen das eigentliche Problem nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Amira Mohamed Ali [DIE LINKE])

Ein Grundproblem – das wurde angesprochen – ist die Koppelung der Gebühren an die Rechtsanwaltsvergütung. Die Senkung des Gebührensatzes von 1 auf 0,9 ist gleich wieder hinfällig, sobald die Gebühren wie geplant angehoben werden. Der Effekt ist also eher minimal und nicht wirklich eine Verbesserung.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Ihr stimmt doch gleich zu!)

Immerhin gibt es die 0,5er-Gebühr, aber nur für bestimmte Fälle. Die sollte aber Regel sein und nicht Ausnahme.

Nach wie vor ist es möglich, bei umfangreichen Fällen eine 1,3-Gebühr zu verlangen. Ich erinnere noch einmal, worauf die Sachverständigen in der Anhörung verwiesen haben: Beim Geschäftsfeld der Inkassounternehmen handelt es sich überwiegend um automatisierte Masseninkassoschreiben. Verbraucherinnen und Verbraucher werden also auch zukünftig im wahrsten Sinne des Wortes über Gebühr belastet. Wir Grüne fordern daher eine deutliche Senkung, insbesondere bei Standardschreiben, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher auch wirklich entlastet werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus braucht es eine zentrale und gestärkte Aufsicht. Auch davon steht nichts im Gesetzentwurf. Die Aufsicht bleibt zersplittert und ineffektiv. Der Verbraucherschutz läuft weiter ins Leere.

(Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Auch die grünen Länder wollen das nicht!)

Das Inkassowesen bräuchte eigentlich eine umfassende Modernisierung. Das wurde in der Anhörung ganz klar. Schade, dass Sie dem Appell der Sachverständigen nicht folgen. Sie haben immer mal wieder an kleinen Stellen etwas herumgedoktert. Gestärkt hat es den Verbraucherschutz wahrlich nicht.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat Dr. Karl-Heinz Brunner für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU])