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27.11.2020

Claudia Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits vor drei Wochen sprachen wir zum Thema der Innenstädte hier auf Antrag meiner Fraktion. Seitdem ist wenig passiert. Die Gewerbetreibenden leiden weiterhin unter der unfairen Risikoverteilung; denn mit den Überbrückungshilfen erhalten sie ja nur einen Teil der Mietkosten erstattet, schulden aber weiterhin den vollen Mietzins – ohne die rechtlich verbindliche Möglichkeit, hier zu reduzieren. Und warum? Weil sich die Koalition an dieser Stelle uneins ist, ob eine gesetzliche Klarstellung in § 313 BGB notwendig ist. Dabei ist doch ganz klar: Es braucht eine faire Risikoverteilung zwischen den Gewerbetreibenden und den Gewerbevermieterinnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])

Im Justizministerium hat man dies erkannt. Deswegen arbeitet man da ja daran, klarzustellen, dass Betriebsschließungen und Nutzungsbeschränkungen aufgrund von behördlichen Coronavorgaben als schwerwiegende Veränderung der die Vertragsgrundlagen bildenden Umstände im Sinne des § 313 Absatz 1 BGB anzusehen sind und damit endlich ein Anspruch auf eine Mietanpassung bestehen würde. So weit, so schön.

Leider sehen Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Union, das weiterhin kritisch. Ich frage mich ehrlich: Warum wollen Sie weiter Gewerbetreibende in dieser rechtlichen Unklarheit lassen? Dabei wäre das doch eine Maßnahme, die gerade Gewerbetreibenden in den Innenstädten schnell helfen könnte – und übrigens nicht nur denen, sondern auch den Immobilienfondsmanagerinnen, die sich momentan vor Schadensersatzklagen fürchten, mit denen ihre Anlegerinnen drohen können, wenn sie aufgrund dieser unklaren rechtlichen Situation möglicherweise doch in Verhandlungen über Mietsenkungen treten. Deswegen brauchen wir an dieser Stelle die rechtliche Klarstellung, um hier zu helfen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es kann doch nicht Ihr Interesse sein, das an dieser Stelle zu verhindern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor es jetzt aber heißt, wir würden hier nur Vermieterinnen-Bashing machen: Es gibt natürlich auch noch andere, es gibt natürlich diejenigen, die ihre Gewerbetreibenden unterstützt haben, die Mietanpassungen vorgenommen haben, die sich dafür interessieren, was in den Innenstädten passiert. Diesen ist an dieser Stelle Danke zu sagen; denn auch sie unterstützen eine positive Entwicklung in den Innenstädten. Deswegen wollen wir genau diese Vermieterinnen und Vermieter, diese Eigentümerinnen, an dieser Stelle auch stärken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Folglich fordern wir, dass auch sie das Recht haben, Darlehensverträge anzupassen, wenn sie die Immobilien entsprechend finanziert haben. Es geht darum, dass sie aufgrund eines Entgegenkommens gegenüber ihren Mieterinnen keine Probleme bekommen, ihre Darlehensverträge bedienen zu können. Sie könnten sonst in die Situation kommen, dass sie diese Immobilien möglicherweise wieder veräußern müssen, womöglich an große Fonds, was zu einer weiteren Konzentration auf dem Immobilienmarkt führen könnte. Deswegen wollen wir auch diese Vermieterinnen unterstützen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ganz kurz zu den AfD-Anträgen; dazu ist schon viel gesagt worden. Sie fordern ernsthaft, Abstands- und Maskenregelungen aufzuheben. Sie fordern mehr Luftverschmutzung durch mehr Verbrennungsmotoren in den Städten. Übrigens: Die Städte, die inzwischen sehr viele autofreie Zonen haben, haben da eine sehr positive Entwicklung gemacht.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie fordern also mehr Zerstörung der Umwelt, mehr Gesundheitsrisiken. Das ist Ihr Konzept für die Entwicklung der Innenstädte. Das kann nicht Ihr Ernst sein – aber wahrscheinlich doch.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat der Kollege Eckhard Pols für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)