Rede von Stefan Schmidt Kassensicherungsverordnung

20.05.2021

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Taxameter und Wegstreckenzähler von Mietwagen sollen in den Geltungsbereich der Kassensicherungsverordnung aufgenommen werden. Das finden wir gut. So werden Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit in diesen Bereichen deutlich erschwert.

Die Stadt Hamburg hatte schon vor einigen Jahren ein erfolgreiches Projekt mit manipulationssicheren Fiskaltaxametern gestartet. In der Hansestadt wurde der Markt so um die schwarzen Schafe bereinigt. Im Ergebnis wurden deutlich mehr Einnahmen pro Taxi ordnungsgemäß versteuert. Nebenbei konnte man auch viel einfacher überprüfen, ob die Mindestlohnregeln in der Branche eingehalten werden. Ehrliche Unternehmen, ihre Angestellten und der Haushalt Hamburgs sind also die Gewinner.

Auch deswegen verstehen wir nicht, warum weiterhin lange Übergangsfristen und weitgehende Ausnahmen im Anwendungsbereich der Kassenversicherungsverordnung gewährt werden. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde Ende 2016 beschlossen. Für die Umrüstung von Taxametern bzw. Wegstreckenzählern sollen aber teilweise Übergangsfristen bis 2024 gewährt werden.

Im Fall der Wegstreckenzähler wird zusätzlich ein Faktor eingefügt, der vom Gesetzgeber nicht beeinflusst werden kann: die Verfügbarkeit von drei voneinander unabhängigen Anbietern für sichere Wegstreckenzähler. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit erfolgt so weiter im Schneckentempo. Ehrliche Unternehmen sind dabei die Leidtragenden.

Zuletzt bleibt für meine Fraktion und mich nicht nachvollziehbar, warum Spielautomaten weiterhin nicht technisch gegen Manipulationen gesichert werden müssen. Dieser Bereich ist anfällig für Geldwäsche, und ein Manipulationsschutz würde bessere Kontrollen ermöglichen. Diese Chance wurde vom Finanzminister und der Großen Koalition mal wieder verpasst.