Rede von Stefan Schmidt Kreditzweitmärkte

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14.12.2023

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Höhepunkt der aktuellen Krisenzeit mit hoher Inflation und hohen Energie- und Lebensmittelpreisen haben wir hoffentlich hinter uns gebracht. Für mögliche Kreditausfälle müssen wir uns EU-weit noch besser wappnen. Es ist also sehr sinnvoll, die bestehenden Regeln für den Kreditzweitmarkt in der EU gerade jetzt auf einem sehr hohen Niveau zu harmonisieren.

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz sorgen wir für mehr Stabilität im Finanzsektor und gleichzeitig für ein hohes Niveau an Verbraucherschutz. Warum? Notleidende Kredite, also Kredite, die wahrscheinlich nicht mehr zurückgezahlt werden können, sind ein Risiko für die Banken. Sie schränken deren Handlungsfähigkeit ein. Genau das wurde auch zum Problem in der Finanzkrise 2008: Hohe Bestände an solchen notleidenden Krediten konnten in den Bilanzen nur langsam abgebaut werden. Das hat die Erholung der Wirtschaft nach der Krise enorm ausgebremst.

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz ermöglichen wir nun Banken, solche Kredite leichter zu veräußern und so schneller wieder neue vergeben zu können. Um die notleidenden Kredite kümmern sich spezialisierte Kreditdienstleister und Kreditkäufer mit der nötigen Risikobereitschaft auf dem sogenannten Kreditzweitmarkt. Das ist eine gute und zielführende Aufgabenteilung.

Wenn notleidende Kredite verkauft werden, geht es aber nicht nur um Kreditgeber, Kreditdienstleister oder Käufer, sondern auch um die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer. Dass deren Rechte bei einem Verkauf umfassend gewahrt bleiben, dass sie fair und mit Nachsicht behandelt und ihre individuellen Umstände berücksichtigt werden, war uns Grünen hier besonders wichtig. Bevor es beispielsweise zu einer Zwangsvollstreckung kommt, müssen andere Optionen wie eine Umschuldung oder ein Zahlungsaufschub geprüft werden. Außerdem müssen Kreditnehmer im Zusammenhang mit dem Kreditverkauf umfassend über den Kreditkäufer und über die Rechte informiert werden. Auch darauf haben wir sehr geachtet.

Im Rahmen der Beratungen haben wir unter anderem zusätzlich noch mehr Rechtssicherheit für Pfandbriefbanken geschaffen und uns entschieden, die Kreditdienstleister in Sachen Bürokratie zu entlasten. Mit diesem Gesetz wird die Kreditzweitmarktrichtlinie sinnvoll und gut umgesetzt. Für die guten Beratungen sage ich herzlichen Dank an die Berichterstatterinnen und Berichterstatter aus den Fraktionen der Ampel.

Wenn man so will, haben wir dann in einer Notoperation noch zeitkritische Regelungen, die ursprünglich im Wachstumschancengesetz vorgesehen waren, integriert. Einfacher wäre es gewesen, wenn die Union im Vermittlungsausschuss konstruktiv an einem Kompromiss mitgearbeitet hätte und wir viele der guten Regelungen aus diesem Gesetz hätten verabschieden können. Diese Regelungen sind jetzt – zumindest die dringlichen Punkte – hier in diesem Gesetz mit beinhaltet. Mein Kollege Sascha Müller wird gleich noch intensiver darauf eingehen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Für die SPD-Fraktion hat nun Lennard Oehl das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)