Rede von Dr. Irene Mihalic Luftsicherheit

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15.01.2020

Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch in Fragen der Luftsicherheit gibt es heiße Eisen, und da spreche ich nicht davon, dass die private Luftfahrt wirtschaftlich gesehen natürlich massiv davon profitiert, dass der Staat in erheblichem Umfang für die Sicherheit sorgt; denn die Gebühren sind da schon lange nicht mehr kostendeckend, meine Damen und Herren. So etwas packen Sie in Ihrem Gesetzentwurf natürlich nicht an. Aber auch die Frage, welche seit Nine Eleven eingeführten Bestimmungen zum Beispiel für mehr Sicherheit sorgen, sollte dringend untersucht werden.

Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf auf einen wichtigen Punkt hingewiesen, den Sie leider auch nicht behandeln. Denn kein Gesetz verpflichtet Fluggesellschaften, zum Beispiel beim Check-in oder beim Betreten eines Flugzeugs an einem deutschen Flughafen ein Ausweisdokument zu verlangen. Dass jemand sich unter falschem Namen also Zugang zu einem Flugzeug verschafft, ist daher grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Und wie sieht es eigentlich mit dem Sicherheitsbereich am Flughafen aus? Das sind meines Erachtens relevante Fragen, auf die Sie in Ihrem Gesetzentwurf leider nicht eingehen, auf die wir aber auf jeden Fall Antworten brauchen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Relevant ist auch die Frage der Qualitätssicherung bei privaten Anbietern im Sicherheitsbereich. Dazu hatten wir schon verschiedene Diskussionen, und trotzdem ist nicht zuletzt mit Blick auf die Qualität der Sicherheitskontrollen an Flughäfen noch vieles ungeklärt; darauf hat der Kollege Özdemir in seiner Rede vorhin auch schon hingewiesen. Das belegen auch die vielen Mängel, die regelmäßig im Rahmen von Überprüfungen von Sicherheitskontrollen festgestellt werden. Da ist es gut – das will ich ausdrücklich loben –, dass Sie wenigstens das Thema der Zuverlässigkeitsprüfungen des Sicherheitspersonals angehen. Es macht doch durchaus Sinn, diese auf das Niveau vergleichbarer Überprüfungen wie zum Beispiel im Sprengstoffbereich zu heben. Aber ob da tatsächlich alle Informationszugänge, die Sie hier beantragen, wirklich erforderlich sind, sollten wir im weiteren Verfahren noch klären.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das betrifft zum Beispiel auch das eben schon angesprochene Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister. Auch da hat der Bundesrat um eine Überprüfung gebeten, ob der Vollzugriff tatsächlich notwendig ist oder ob er nicht zumindest eingeschränkt werden kann; denn es sollte auch in unser aller Interesse sein, durch so einen Zugriff nicht unbeabsichtigt staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren zu gefährden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch was die Ausgestaltung des Luftsicherheitsregisters angeht, sind meines Erachtens noch viele Fragen offen.

Die FDP hat jetzt hier einen Antrag vorgelegt, in dem sie die Zuverlässigkeitsprüfung für Privatpiloten nicht mehr für nötig hält.

(Manuel Höferlin [FDP]: Für untauglich!)

Also mal ganz im Ernst: Wie man auf die Idee kommen kann, eine potenzielle Sicherheitslücke in der Luftfahrt zu erzeugen,

(Manuel Höferlin [FDP]: Gibt es doch gar nicht!)

obwohl gerade alle bemüht sind, solche Lücken zu schließen, erschließt sich mir nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Manuel Höferlin [FDP])

Das können wir – das haben wir heute in der Obleuterunde im Innenausschuss schon besprochen – ja auch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss klären. In diesem Sinne hoffe ich auf intensive und konstruktive Beratungen.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat der Kollege Christoph de Vries für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)