Tessa Ganserer
12.10.2023

Tessa Ganserer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist unstrittig, dass es sich bei Müllverbrennungsanlagen nicht um einfache bauliche Anlagen wie einen Carport oder einen Skatepark handelt, sondern es geht hier um Industrieanlagen, von denen erhebliche Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen können.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommt es immer wieder zu entsprechenden tragischen Vorfällen, wie zuletzt 2021 in Leverkusen, als bei der Explosion einer Sondermüllverbrennungsanlage insgesamt 31 Menschen verletzt wurden und 7 Menschen sogar ihr Leben lassen mussten. Das mahnt, denke ich, uns alle zu Vorsicht beim Betrieb solcher Anlagen und zur notwendigen Risikominimierung.

Aber selbst bei ordnungsgemäßem Betrieb, der ja die Regel ist, entstehen in Müllverbrennungsanlagen Luftschadstoffe mit entsprechenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die nicht zu vernachlässigen sind und die technisch auf das geringstmögliche Maß reduziert werden müssen.

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der Verordnung über Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen sowie zur Anpassung der Chemikalienverordnung

(Dr. Rainer Kraft [AfD]: Chemikalien-Verbotsverordnung!)

wollen wir dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel, die Umweltbelastung pro Kopf zu senken sowie die Zahl der Todesfälle und der Erkrankungen aufgrund von Luftverschmutzungen zu reduzieren, ein Stück weit Rechnung tragen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind aber kein Selbstzweck, sondern sie sind notwendig, um europarechtliche Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Dazu gehören niedrigere Emissionsgrenzwerte für bestimmte Schadstoffe wie zum Beispiel Stickstoffdioxid – ein Schadstoff, der mitverantwortlich ist für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und zahlreiche Todesfälle, etwa 9 000 vorzeitige Todesfälle in Deutschland pro Jahr. Genauso wollen wir die Quecksilber-Emissionswerte weiter reduzieren.

Zu guter Letzt möchte ich in meiner Rede noch kurz auf den im Ausschuss gestellten Änderungsantrag der Union eingehen. Ich habe es Ihnen im federführenden Umweltausschuss schon erklärt: Ihre Kritik bezüglich der Umweltmanagementpläne und der Anwendbarkeit der ISO 14001 können wir nicht nachvollziehen. Ich verweise hier auf die vorliegende Entschließung, in der Ihre Kritik aufgegriffen wird und mit der wir die Bundesregierung auffordern, zusammen mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz durch Hinweise für eine entsprechende Vollzugspraxis zu sorgen und zu gewährleisten, dass der Aufwand für die Betreiber von Anlagen möglichst gering gehalten wird. Somit läuft Ihre Kritik ins Leere. Der Antrag erübrigt sich in diesem Punkt, weshalb wir diesen Änderungsantrag der Union ablehnen werden.

Ich bitte um Zustimmung zur Änderung der Verordnung sowie um Ihre Zustimmung zu der Entschließung.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat Dr. Rainer Kraft für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)