08.06.2018

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Barley, Sie haben jetzt viel von „recht haben“ und „recht bekommen“ geredet. Sie haben gesagt: Der große Erfolg der Musterfeststellungsklage ist, dass man recht bekommt.

Was Sie übersehen und was das Problem im deutschen Zivilprozessrecht ist: Unrechtserträge bleiben beim Schädiger. Derjenige, der geschädigt ist, hat einen viel zu hohen Aufwand, um sich sein Geld zurückzuholen, und daran ändert Ihre Musterfeststellungsklage überhaupt nichts.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Mechthild Heil [CDU/CSU]: Doch, natürlich!)

Wir haben hier auf der einen Seite die einzelnen Autokäufer mit einem Schaden von ein paar 1 000 Euro und auf der anderen Seite einen Weltkonzern, der Himmel, Hölle und Alexander Dobrindt in Bewegung setzen kann, um seine auf Manipulationen beruhenden Gewinne ins Trockene zu bringen.

(Heiterkeit der Abg. Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Finden Sie das jetzt sachlich, „Himmel, Hölle und Dobrindt“? – Gegenruf des Abg. Dr. Jürgen Martens [FDP]: In dieser Reihenfolge!)

Wir haben auf der einen Seite den nach RVG finanzierten Einzelanwalt, der für einen überschaubaren Streitwert einen individuellen Sachverhalt ermitteln und darlegen muss, und auf der anderen Seite Großkanzleien, die sich mit ein und derselben Argumentation gegen eine Vielzahl von Klagen wappnen und dafür hohe Honorare geltend machen können. Schließlich haben wir eine Justiz, die angesichts dieser massenhaften Verfahren in die Knie geht.

Wir Grüne wollen mit der Gruppenklage Bürgern und Gewerbetreibenden, wirklich allen – Sie reden von allen, meinen aber nicht alle –, einen wirksamen und überschaubaren Rechtsschutz ermöglichen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, sich selbst zusammenzuschließen, wenn sie keinen Verband finden, der sie vertreten will. Wir wollen das Verfahren mit einer starken Rolle für die Gerichte bei der Gestaltung der Verfahren effizienter machen. Wir wollen die Verurteilung auch zur Zahlung im Gruppenverfahren ermöglichen. Denn warum, um Himmels willen, sollte irgendjemand einen Vergleich schließen wollen, wenn er noch nicht einmal damit rechnen muss, dass er einen Titel erhält? Wir wollen ein Instrument schaffen, das auch Reinigungskräfte, die um ihren Lohn geprellt werden, nutzen können, um sich gemeinsam zur Wehr zu setzen, genauso wie geschädigte Patientinnen und Patienten oder Käufer von fehlerhaften Produkten.

All das wollen Sie nicht. Sie versprechen den Leuten jetzt eine „Eine-für-alle-Klage“. Ich zitiere noch mal die „FAZ“ von gestern. Frau Justizministerin Barley sagte:

Die Musterfeststellungsklage ist deshalb gerade für kleine Schäden ein gutes Instrument. Denn ich muss mich als Geschädigter nur melden und dafür noch nicht einmal Geld investieren. Ich kann erst einmal gucken, wie meine Erfolgsaussichten sind.

Frau Barley, ich werde mir diesen Text einrahmen; denn das ist der drastischste Fall von irreführender Produktwerbung, den ich in den letzten Jahren gesehen habe.

(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Dass die Verjährung von Ansprüchen zum Jahresende 2018 auf jeden Fall verhindert wird, versprechen Sie auch. Was Sie da tun, ist unverantwortlich. Ihre Verjährungsregelung, das Kernstück der ganzen Veranstaltung, versteht kein Mensch. Sie erfinden etwas Neues, einen Zombie, das Wiederaufleben einer bereits verjährten Forderung. Ich bin gespannt, wie viele Instanzen wir brauchen, um allein diese Verjährungsregelung vom BGH klären zu lassen.

Die Voraussetzungen für die Anmeldung sind zu schwierig; das haben wir besprochen. Parallel zur Musterfeststellungsklage kann ich keine Leistungsklage mehr erheben. Diese Möglichkeit ist gesperrt worden. Während die beklagten Unternehmen den Prozess natürlich mit Gewinninteresse, mit viel Geld und mit hochspezialisierten Kanzleien ihrer Wahl weiterhin betreiben dürfen, darf auf Verbraucherseite nur noch ein Verband antreten. Und der muss das aus karitativem Interesse machen oder beim Staat um das Geld für diesen Prozess betteln.

Sie sagen, Sie bekämpfen die Klageindustrie. Wozu führt das? Sie verlagern noch mehr Risiken auf die Betroffenen, auf die Geschädigten. Wenn die Voraussetzungen, die Sie für die Klagebefugnis noch einmal zugespitzt haben, nicht gegeben sind, dann ist die Klage unzulässig, obwohl das mit dem Anspruch des Geschädigten nichts zu tun hat, obwohl er keinen Einfluss darauf hat, welcher Verband überhaupt zum Zuge kommt. Das machen Sie!

Sie senken die Kostenrisiken für die ohnehin übermächtigen Schadensverursacher. Den Aufwand für die Prozessführung soll nämlich der Staat zahlen. Das machen Sie! Also, es wird für VW billiger. Super!

Was mich wirklich fast rührt, ist, dass Sie sagen, Sie wollen ernsthaft professionell aufgestellten Klageanbietern mit hocheffizienter Legal Tech und starken Prozessfinanzierern im Hintergrund mit einem händisch geführten Klageregister und einer rein karitativen Prozessführung entgegentreten. Das rührt mich wirklich. Sie werden das Gegenteil erreichen: Sie werden einen Boom solcher Angebote auslösen.

Einer für alle, das heißt bei Ihnen: einer zu Fuß mit Holzschwert gegen die Kavallerie der Unternehmen in voller Rüstung. Wenn dieser eine Mensch den Kampf gewinnt, dann bekommt er nicht einmal einen Pfennig Geld, sondern er kann mit allen anderen Geschädigten noch einmal von vorne loslegen. Sie richten mit dieser Karikatur kollektiven Rechtsschutzes einen Schaden im Vertrauen der Menschen an, der kaum zu reparieren sein wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Grigorios Aggelidis [FDP])

Die Präsidenten der Oberlandesgerichte haben in der vergangenen Woche einhellig für kollektiven Rechtsschutz geworben. Ebenso einhellig haben sie vor dieser Musterfeststellungsklage gewarnt. Hören Sie wenigstens einmal auf die Leute, die Ahnung vom Thema haben! Verlängern Sie die Verjährungsfrist für die Geschädigten des Abgasskandals! Machen Sie ein vernünftiges Gesetz!

Zum Schluss. Ja, es geht im Zivilprozess um Geld. Das ist legitim. Es ist aber nicht nur legitim für VW & Co., sondern es ist genauso legitim für die, die von diesen Unternehmen übers Ohr gehauen wurden. Wer das diskreditiert, der muss sich schon fragen lassen, was er von der freien Marktwirtschaft überhaupt noch hält. Ich bitte Sie: Ersparen Sie uns diesen Totalschaden für den Rechtsstaat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)