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28.05.2020

Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz ist ein wegweisendes Urteil für die Arbeit der Nachrichtendienste in der digitalen Welt und ein Meilenstein für den Grundrechtsschutz von Millionen von Menschen weltweit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Benjamin Strasser [FDP])

Das Urteil bestätigt uns schwarz auf weiß und fast eins zu eins in unseren seit Jahren bestehenden Forderungen nach besseren rechtsstaatlichen Kriterien bei der Fernmeldeaufklärung, und es waren – es wurde gesagt – die Enthüllungen von Edward Snowden, die Aufklärungsarbeit hier im Deutschen Bundestag durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss und auch die Kontrollbemühungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums, durch die die Rolle des Bundesnachrichtendienstes kritisch hinterfragt und am Ende festgestellt wurde, dass er Teil eines weltumspannenden geheimdienstlichen Überwachungssystems ist. Seit vielen Jahren wissen wir also, dass es diese fragwürdigen und teils offen rechtswidrigen Praktiken auch beim Bundesnachrichtendienst gab. Ich sage es Ihnen, Herr Frei, weil Sie so ein bisschen herumdrucksen: Ihr BND-Gesetz, das hat das Karlsruher Gericht nun mal festgestellt, ist verfassungswidrig – nicht so ein bisschen, sondern volle Kanne!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)

Sie haben schon damals nicht richtig reagiert. Sie haben zu zögerlich, zu spät und ein bisschen spärlich auf diese Ungeheuerlichkeiten reagieren wollen, und das ist Ihnen jetzt in Karlsruhe eben auf die Füße gefallen. Wir haben hier über hanebüchene Theorien – die Weltraumtheorie, die Funktionsträgertheorie – geredet, und Sie haben gesagt, das Grundgesetz gelte im Ausland für deutsche Behörden nicht. All dem hat das Bundesverfassungsgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben, und das ist gut so.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)

Damit das aber auch völlig klar ist: Der BND ist ein wichtiger Bestandteil unserer wehrhaften Demokratie, gerade in diesen Zeiten. Insofern ist dieses Urteil auch eine Chance für den BND; denn er ist für diese Skandale bei der technischen Aufklärung, wie das immer so ist, in eine relativ undifferenzierte Gesamthaftung gekommen. Das ändert nichts daran, dass hier sozusagen eine Tür aufgestoßen wird, diesen Blick, der von mir schon statistisch belegt wurde, geradezuziehen, und das werden wir schaffen, wenn wir gemeinsam in dieser Verantwortung stehen, die Dienste, auch den BND, effizient, rechtsstaatlich und gut aufzustellen.

Ein wesentlicher Baustein dafür ist ein offener und transparenter Prozess hier im Haus mit der Bundesregierung. Dabei gilt es, das Urteil selbst und unsere Vorstellungen entlang dieser klaren Linie der Rechtsstaatlichkeit umzusetzen.

Meine Fraktion hat schon 2016 ein umfassendes Konzept zur Neustrukturierung, Modernisierung und Effektivierung der parlamentarischen Kontrolle vorgelegt. Ich freue mich, dass die FDP daraus ein bisschen geräubert hat – das ist guter Parlamentarismus –, aber, an die Serviceopposition

(Heiterkeit des Abg. Benjamin Strasser [FDP])

gerichtet: Dieser Beauftragte mit seinen wirklich schweren Eingriffen in durch das Grundgesetz dem Parlament vorbehaltene Rechte und Befugnisse, das lehnen wir ab.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen: Es liegt viel Arbeit vor uns, meine Damen und Herren, viele interessante Fragen: Wie sieht sie aus, die Kontrolle in der digitalen Zeit? Wenn die Datenerhebung digital läuft, wie muss die digitale Kontrolle aussehen? Wir stehen für die Beratungen zur Verfügung. Ich freue mich drauf.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU])

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Vielen Dank, Konstantin von Notz. – Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Armin Schuster.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)