Rede von Helge Limburg Namensrecht

Helge Limburg MdB
12.04.2024

Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das deutsche Namensrecht internationaler, minderheitenfreundlicher, trägt Belangen von Patchworkfamilien Rechnung, wird gleichberechtigter, wird flexibler und bewahrt gleichzeitig deutsche Namensrechtstraditionen. Kurz: Die Modernisierung, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist, tut allen Menschen in diesem Land gut. Sie gibt allen mehr Möglichkeiten und Rechte, weniger Restriktionen, mehr Wahlfreiheit. Das ist gut für uns alle.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Stichwort „internationaler“. Liebe binationale Paare, wir ermöglichen zwei Nachnamen, auch ohne die Verbindung durch einen Bindestrich. Wir ermöglichen, dass Kinder einen aus beiden Elternnachnamen zusammengesetzten Doppelnachnamen tragen. Beides ist in vielen anderen Ländern längst Praxis und üblich. Dabei gab es immer wieder Schwierigkeiten bei Eintragungen in Deutschland; damit ist jetzt Schluss. Ganz wichtig: Wir ermöglichen auch rückwirkende Korrekturen von Nachnamen für Altfälle.

Stichwort „minderheitenfreundlicher“. Liebe Sorbinnen und Sorben, Däninnen und Dänen, Friesinnen und Friesen in Deutschland, eure Namensrechtstraditionen werden jetzt endlich umfassend berücksichtigt. Geschlechtsangepasste Nachnamen und weitere Namen, die gebildet werden aus Namen von Verwandten, werden ermöglicht mit diesem Gesetzentwurf. Klargestellt wird auch ein wichtiger Punkt: dass es natürlich keinerlei Änderungen am Prinzip der Bekenntnisfreiheit zur dänischen Minderheit geben soll. Da gab es ja Irritationen; die konnten im Wege der Ausschussberatungen ausgeräumt werden. Vielen Dank insbesondere auch an den Kollegen Stefan Seidler für die Zusammenarbeit in diesem Punkt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Liebe Patchworkfamilien, Familien werden bunter und vielfältiger. Beziehungen gehen im Laufe eines Lebens auseinander, familiäre Bindungen wechseln; das ist ja ganz normal. Aber das Namensrecht trug dem bislang völlig unzureichend Rechnung. Wir erleichtern sogenannte Einbenennungen für volljährige Kinder. Wir erleichtern aber auch eine Rückbenennung, nachdem eine neue Partnerschaft dann vielleicht wieder gescheitert ist. Wir ermöglichen allen Volljährigen, einmalig einen Namenswechsel zu vollziehen zu einem anderen möglichen Elternnamen. Damit haben wir mehr Wahlfreiheit für Familien, mehr Wahlfreiheit für unsere buntere Gesellschaft. Und auch das ist gut so.

Es wird gleichberechtigter. Liebe Paare, bislang konnten Ehepartner zwar ihren Namen behalten, aber sobald Kinder kamen, musste man sich dann entscheiden für einen Familiennamen, den alle Kinder trugen. Zukünftig – ich habe es an anderer Stelle angesprochen – wird es möglich sein, dass Kinder einen zusammengesetzten Doppelnamen tragen, und das gilt selbstverständlich auch für unverheiratete Paare

Stichwort „flexibler“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie aufgezeigt: Der Gesetzentwurf erweitert die Wahlmöglichkeiten um eine ganze Palette von Kombinationsmöglichkeiten. Das Wichtigste: Alle diese Änderungen werden auch rückwirkend, also für jetzt bestehende Namen, möglich sein. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt, um den Bedürfnissen der Menschen Rechnung zu tragen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, wir wissen aus zahlreichen Zuschriften und Ansprachen, welch große Bedeutung das Namensrecht für die Menschen in diesem Land hat. Der eigene Name ist natürlich eng mit der Identität verknüpft. Der Name von Kindern und Familien hat natürlich für alle Mitglieder der Familie eine ganz, ganz große Bedeutung. Wie könnte es anders sein? Darum hat dieser Gesetzentwurf eine ganz große Bedeutung für uns alle. Vielen kann ein lang gehegter Wunsch, vielen ein langjähriges legitimes Bedürfnis endlich erfüllt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Ich möchte mich an dieser Stelle auch ganz herzlich bei den Berichterstatterkolleginnen und -kollegen Frau Helling-Plahr, Herrn Plobner, Frau Eichwede und natürlich auch beim Bundesjustizministerium, bei Herrn Staatssekretär Strasser und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sehr konstruktiven, engagierten Beratungen bedanken. Ich freue mich über die Zustimmung und auch da über die konstruktiven Ausschussberatungen mit Union und Linken.

Ich möchte abschließen: Es ist ein guter Tag für uns alle mit der Verabschiedung dieses Gesetzes.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. – Der nächste Redner, dem wir lauschen, ist der Kollege Johann Saathoff, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)