Foto von Konstantin von Notz MdB
15.12.2023

Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Brandner, ich sage Ihnen mal: Um mit dem Mindset, wie Sie das hier eben gezeigt haben, ans Pult zu treten, aber selbst aus einer Partei zu kommen, die von so handfesten Parteispendenskandalen erschüttert wird, da muss man schon ganz schön ignorant sein, um hier so eine Show abzuziehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP sowie bei fraktionslosen Abgeordneten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren hier heute nicht nur die Rechte, nicht nur die Finanzierung, sondern eben auch die Pflichten der Parteien im Lichte der Digitalisierung, aber auch zunehmender illegitimer Einflussversuche auf unsere Demokratie. Und es ist richtig und wichtig, dass wir diese Regelungen, die wir heute beschließen werden, hier so vorgelegt haben, meine Damen und Herren.

Meine Kollegin Irene Mihalic und viele Vorrednerinnen und Vorredner haben es bereits gesagt: Es ist gut, dass wir heute diese Reform abschließen. Denn gerade in diesen politisch bewegten Zeiten ist es ein gutes Zeichen, dass wir hier als Fraktionen gemeinsam zusammengekommen sind, als demokratische Fraktionen,

(Lachen des Abg. Fabian Jacobi [AfD] – Stephan Brandner [AfD]: Wer ist denn bei Ihnen demokratisch, Herr von Notz? Nennen Sie mal einen Einzigen!)

die hinter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, und einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegen. Das ist ein gutes Zeichen in schwierigen Zeiten.

Deswegen, meine Damen und Herren, danke ich ganz herzlich den Kolleginnen und Kollegen aus CDU/CSU, von den Linken, der SPD, der FDP und aus meiner eigenen Fraktion, dass wir hier ein solches Gesetz vorlegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Mit dieser Regelung nehmen wir, anders als die AfD es weinerlich beklagt, eine maßvolle und gut begründete Anhebung der staatlichen Parteifinanzierung vor, und wir präzisieren Pflichten, die Parteien zukünftig beachten müssen. Wir erhöhen die Transparenz beispielsweise bei der Offenlegung von Sponsoringeinnahmen oder den sogenannten Parallelaktionen. Das ist auch und gerade mit Blick auf rechtswidrige Strohmann- und Auslandsspenden – sage ich mal in Richtung AfD – sowie immer wieder zu beobachtende staatliche und nichtstaatliche Einflussversuche eine ganz zentrale Regelung, meine Damen und Herren.

(Stephan Brandner [AfD]: Wir haben jedenfalls keine Terroristenfreunde in unseren Reihen, wie Herrn Fischer, Herrn Trittin!)

Aber wir erhöhen nicht nur die Transparenz, sondern wir geben den Parteien zusätzlich klare Regeln für die digitale Demokratiearbeit an die Hand. Nicht zuletzt die Coronapandemie hat uns in den vergangenen Jahren vor Augen geführt, wie dringend notwendig es ist, das Parteienrecht an neue, digitale Realitäten anzupassen. So können Abstimmungen und Beschlussfassungen zukünftig, unter Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, digital stattfinden. Das ist gerade für ein so schönes Flächenland wie Schleswig-Holstein eine gute Sache.

Unser Gesetzentwurf hat in der Anhörung bei den Expertinnen und Experten weitreichende Zustimmung gefunden. Und so steht dem Beschließen und der Umsetzung dieses Gesetzes nichts entgegen.

(Stephan Brandner [AfD]: Doch! Wir!)

Ich wünsche allen eine frohe Weihnachtszeit und bedanke mich für dieses Gesetzgebungsverfahren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Herr Kollege von Notz. – Das Wort hat nunmehr die fraktionslose Kollegin Clara Bünger.

(Beifall bei fraktionslosen Abgeordneten)