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27.01.2021

Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung will, wie schon deutlich geworden ist, das Patentrecht vereinfachen oder klarstellen, wie Sie gesagt haben, Herr Staatssekretär Lange. Das ist ein wichtiges Thema, weil Innovation auch ganz stark von einem starken Patentschutz abhängt.

Das Herzstück unseres hohen Schutzniveaus für Patente ist der Unterlassungsanspruch; aber genau den wollen Sie aufweichen. Das sehe ich kritisch, weil dies den Innovationsstandort Deutschland bedroht.

(Beifall der Abg. Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Warum? Der Unterlassungsanspruch ist aktuell das einzige Rechtsinstrument, mit dem eine Patentinhaberin verhindern kann, dass ihre patentierte Erfindung ohne ihre Zustimmung weitergenutzt wird. Nun wollen Sie also einen Ausschluss des Unterlassungsanspruches aus Gründen der Verhältnismäßigkeit festschreiben.

Ich will Ihnen keinen bösen Willen unterstellen, aber Ihre Argumente tragen da nicht. Zum einen wird immer wieder auf das Szenario verwiesen – Kollege Jung hat das auch gemacht –, dass bei einem Unternehmen eine komplette Produktserie lahmgelegt werden könnte, wenn nur ein einziges Patent verletzt und der Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird. Nur: In der Realität kommt das sehr, sehr selten vor.

Zum anderen verweisen viele auf die Regelung in den USA. Der Vergleich zwischen Deutschland und den USA ist aber ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen, weil wir völlig unterschiedliche Rechtssysteme haben. In den USA sorgen astronomisch hohe Schadensersatzsummen bei Patentverletzungen für Abschreckung, in Deutschland haben wir den Unterlassungsanspruch als ein scharfes Schwert und brauchen diese finanzielle Drohkulisse deshalb gar nicht. Ausgerechnet dieses scharfe Schwert wollen Sie jetzt abstumpfen. Das verstehe ich nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wurde schon gesagt: Es wären leider wieder gerade die kleinen und mittleren Unternehmen und Start-ups, die gegenüber großen Konzernen ins Hintertreffen geraten würden. Geht ein kleines Start-up gegen einen großen Konzern wegen einer Patentverletzung vor, macht das Unternehmen Unverhältnismäßigkeit geltend. Der eigentliche Rechtsstreit zieht sich dann über Jahre hin, das Start-up ist irgendwann pleite. Bei einem Prozesserfolg käme die Entschädigung nur noch der Insolvenzmasse zugute. Das kann nicht in unserem Interesse sein.

Wenn deutsche KMUs sich nicht mehr darauf verlassen können, dass die Ergebnisse ihrer langjährigen Investitionen in Forschung und Entwicklung effektiv geschützt werden, schädigt das die Bereitschaft, in Innovation zu investieren.

Ein kurzes Wort zur Impfstoffdebatte, weil das ja auch immer wieder im Zusammenhang mit dem Patentrecht debattiert wird. Die Pandemie lässt sich nur erfolgreich bekämpfen, wenn auch die Länder im Globalen Süden Zugang zu Impfstoffen haben. Daher würde ich eine temporäre Aussetzung der Patentrechte an den Coronaimpfstoffen in der jetzigen Pandemie begrüßen. Selbst die Bundeskanzlerin hat den Impfstoff als globales öffentliches Gut bezeichnet. Es fällt der Bundesregierung jetzt aber auf die Füße, dass sie bisher ziemlich knauserig bei den Investitionen in die Forschung war. Ich hoffe, Sie lernen daraus und nehmen in Zukunft mehr Geld für die Forschungsförderung in die Hand. Das wird nach der Novelle wahrscheinlich noch nötiger werden.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dagmar Ziegler:

Vielen Dank. – Das Wort geht an Dr. Nina Scheer von der SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)