Rede von Canan Bayram Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

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06.05.2020

Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es kurz machen: Zum Thema Gaffer haben viele Kollegen schon Richtiges gesagt. Das kann man so machen. Ich will mich deswegen auf das sogenannte Upskirting konzentrieren. Auch beim Downblousing geht es um das Fotografieren unter die Bekleidung bzw. in den Ausschnitt und das Verbreiten dieser Fotos. Wir sind ebenso wie der Deutsche Juristinnenbund der Ansicht, dass das einen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung darstellt. Das ist eine, wenn auch berührungslose sexuelle Belästigung. Sie ist widerlich und vor allem frauenfeindlich. Da sind wir uns einig, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Die Frage, die sich für mich stellt, ist allerdings, ob das strafrechtliche Verbot bzw. die strafrechtliche Sanktion die angemessene und vor allem auch wirksamste Reaktion auf solches Fehlverhalten ist oder ob es nicht besser wäre, das auf anderem Wege im Sinne einer Ordnungswidrigkeit zu regeln, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Denn was kommt denn eigentlich raus, wenn das Strafverfahren nach § 201a Strafgesetzbuch betrieben wird? Es kommt höchstens zu einer Geldsanktion oder zu einer Einstellung gegen Auflage bzw. zur Verweisung auf den Weg der Privatklage. Insofern muss man doch feststellen: Damit ist dem Anliegen der Frauen nicht wirklich geholfen. Die Verfahren werden überlang werden. Daher sind wir der Ansicht, dass so ein unmoralisches Verhalten nicht den Maßstab der Verfassung wiedergibt, den es braucht, um strafrechtlich dagegen vorzugehen. Wir sind der Ansicht, dass es hier keines Strafrechts bedarf und deswegen das Ganze nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden muss.

Ungeachtet dessen, worin man den Zweck von Kriminalstrafen sieht, hat der Gesetzgeber seine Begründung für neue Straftatbestände auf empirisch verifizierbare Fakten zu stützen. Dazu findet sich sogar in Ihrem Koalitionsvertrag die Forderung, dass es evidenzbasierte Kriminalpolitik geben soll. Aber Sie haben nicht das Rückgrat, um sich tatsächlich hierhinzustellen und deutlich zu machen, dass die Unterschriftensammlung, die diesen Gesetzentwurf ausgelöst hat, keine evidenzbasierte Kriminalpolitik darstellt. Dennoch ist das für uns natürlich ein Anlass, uns mit diesem Thema zu beschäftigen und den Petentinnen tatsächlich eine Lösung zu präsentieren. Deswegen freuen wir uns auf die Anhörung am 27. Mai und werden dort unsere kritischen Fragen stellen.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Vielen Dank, Canan Bayram. – Nächste Rednerin: für die SPD-Fraktion Esther Dilcher.

(Beifall bei der SPD)