Rede von Dr. Irene Mihalic Personalvertretung

22.04.2021

Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor 47 Jahren wurde das Bundespersonalvertretungsgesetz zum letzten Mal umfassend reformiert. Damals war das alles noch unter dem relativ frischen Eindruck von „mehr Demokratie wagen“. Heute sollten wir noch einen Schritt weiter sein und sagen: Mehr Demokratie umsetzen. – Genau das ist jedoch leider nicht der konsequente Leitgedanke dieses Gesetzentwurfes. Und das ist im Jahr 2021 sehr bedauerlich.

Selbstverständlich erkennen wir an, dass wichtige Modernisierungsimpulse aufgenommen wurden. Zweifellos gibt es eine übersichtlichere Systematik, und es sind wichtige sprachliche Klärungen vorgenommen worden. Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre war längst überfällig. Aber ein Modernisierungsschub bedeutet per se noch lange keinen echten Demokratisierungsschub.

So haben Sie versäumt, die Mitbestimmungsrechte von Personalräten denen von Betriebsräten anzugleichen. Generell hat man zwar bei der Mitbestimmung hier und da ein wenig ergänzt und geklärt. In der Substanz ist jedoch viel zu wenig passiert, und so klafft weiterhin eine viel zu große Lücke zwischen Bundespersonalvertretungsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz.

Auch bei den sogenannten „arbeitnehmerähnlichen Freien“ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat man bestenfalls halbherzig reformiert. Ja, es ist ein Fortschritt, dass sie endlich in den Beschäftigtenbegriff mit einbezogen werden. Es ist höchste Zeit, dass sie den Personalrat wählen, selbst gewählt werden dürfen und von ihm vertreten werden.

Aber ist es die Angst vor der eigenen Courage, die Sie dann zurückschrecken lässt, wirklich allen arbeitnehmerähnlichen Freien beim Rundfunk die Möglichkeit zu geben, in den Personalrat zu gehen? Was soll denn der Ausschluss der „maßgeblich Programmgestaltenden“ laut § 116 Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz? Auch hier begegnen Sie wichtigen Mitbestimmungs- und Demokratiedefiziten nicht konsequent.

Es ist ja begrüßenswert, dass Sie im Vorlauf des Gesetzgebungsverfahrens Gewerkschaften und Verbände schon sehr frühzeitig einbezogen haben. Noch schöner wäre natürlich, wenn Sie mehr von dem, was Ihnen da geraten wurde, umgesetzt hätten. Am Ende haben Sie nur einen kleinen Änderungsantrag nach der Sachverständigenanhörung vorgenommen, der die Vorgaben für Online-Sitzungen statt Präsenzsitzungen noch einmal schärft. Wir begrüßen das und stimmen den Vorschlägen weitgehend zu, auch wenn sie uns nicht weitgehend genug sind.

Aber insgesamt bleibt die Suppe doch sehr dünn. Und wir werden in der nächsten Legislaturperiode noch einmal grundsätzlich an das Bundespersonalvertretungsgesetz ranmüssen, um eine Reform auf den Weg zu bringen, die ein wirkliches Plus für Beteiligung und Demokratie bringt.