Rede von Dr. Manuela Rottmann Personengesellschaften

24.06.2021

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Könnte es doch immer so sein: Wir beschließen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – einen gelungenen Entwurf, der auf der gründlichen Vorbereitung einer Expertinnen-Kommission fußt und mit viel Sachverstand formuliert wurde.

Das überwiegend noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften wird mit diesem Gesetz an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst. Das war längst überfällig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD, leider konnten Sie sich im Laufe der Beratungen nicht zu einer Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag durchringen. Ich freue mich aber, dass Sie in Ihrem Änderungsantrag Teile unserer guten Ideen aufgegriffen haben. Die in Ihrem Änderungsantrag ergänzten Regelungen zur Nachhaftung, auf deren Notwendigkeit wir in unserem Entschließungsantrag hingewiesen haben, sind eine deutliche Verbesserung. So lösen Pflichtverletzungen, die erst nach dem Ausscheiden des Gesellschafters erfolgen, zukünftig keine Nachhaftung des Ausgeschiedenen aus. Damit wird eine bisher umstrittene Frage im Sinne einer klaren und eindeutigen Nachhaftungsbegrenzung gelöst. Der ausgeschiedene Gesellschafter läuft so nicht mehr Gefahr, für Pflichtverletzungen zu haften, zu denen es erst nach seinem Ausscheiden gekommen ist.

Es hätte Sie nichts gekostet, wenn Sie die Unterscheidung zwischen Ad-hoc-GbR und eingetragener GbR auch noch deutlicher gemacht hätten – wie von uns gefordert. Denn zwischen einer Gesellschaft, der ein Gesellschaftsvertrag zugrunde liegt, und einer spontan, eventuell nur mündlich getroffenen Vereinbarung bestehen große Unterschiede, die sich in den Regelungen hätten niederschlagen müssen. Das haben Sie leider versäumt.

Trotzdem beschließen wir ein Gesetz, das eine deutliche Verbesserung der derzeitigen Rechtslage mit sich bringt. Deshalb stimmen wir Grüne in diesem Fall zu.