Frank Bsirske MdB
21.02.2024

Frank Bsirske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Abgeordnete! Ein Ziel des Postgesetzes ist die Förderung angemessener und sicherer Arbeitsbedingungen im Postsektor. Im Interesse der in der Branche Beschäftigten jener Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten, ist das auch bitter nötig. Lohn- und Sozialdumping sind inzwischen zum Geschäftsmodell geworden. Unternehmen, die nach Tarif bezahlen und sich an einschlägige Vorschriften halten, haben einen Wettbewerbsnachteil.

Wie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit feststellt, erstrecken sich Ermittlungen in der Paketbranche – Zitat – in erheblichem Umfang auf Sachverhalte, die der schweren, strukturellen Kriminalität zuzuordnen sind bzw. als Organisierte Kriminalität bewertet wurden; Zitat Ende. Ohne den Einsatz von Subunternehmerketten träfe die FKS auf eindeutigere Beschäftigungsverhältnisse, so das Fazit der FKS in einem aktuellen Bericht der Generalzolldirektion; denn – Zitat – sowohl die mobile Tätigkeit als auch der Einsatz von Subunternehmerketten führen zu einer Anfälligkeit für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung; Zitat Ende.

Vor diesem Hintergrund will der Gesetzentwurf nun die Auftraggeber verpflichten, die Einhaltung der Rechtsvorschriften bei den von ihnen eingesetzten Subunternehmen einmal pro Jahr zu überprüfen. Zusätzlich sind stichprobenartige Prüfungen durch die Bundesnetzagentur vorgesehen. Das ist gut, reicht aber nicht. Darüber hinaus muss die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmen deutlich begrenzt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die gesamte Arbeitszeit muss tagesaktuell und manipulationssicher digital erfasst werden, und der missbräuchlichen Nutzung von Doppelverträgen, getrennt für die Sortierung und Verladung der Pakete sowie für die Auslieferung, muss entgegengewirkt werden. Die Bußgelder für Verstöße gegen diese Bestimmungen und gegen die Überprüfungspflicht als Auftraggeber sind deutlich anzuheben.

Nächster Punkt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach dem Gesetzentwurf ein Paket im Regelfall zu zweit zugestellt werden muss, wenn es mehr als 20 Kilogramm wiegt, und lediglich in Ausnahmefällen davon abgewichen wird, wenn ein geeignetes Hilfsmittel zur Verfügung steht. Was als solches gilt, ist nicht definiert.

Dies vermag nicht zu überzeugen. Wenn beispielsweise eine Sackkarre als geeignet gilt, dürfte die vermeintliche Ausnahme zur Regel werden. Daher sollte im Interesse des Arbeitsschutzes, der gesundheitlichen Prävention und des dauerhaften Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit dem Bundesrat gefolgt und klargestellt werden: Anbieter sind verpflichtet, Pakete, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm übersteigt, durch zwei Personen zustellen zu lassen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der Linken)

Auch wollen wir Grüne der Empfehlung des Bundesrates folgen, die Anwendung der Flächentarifverträge im Speditionsbereich als Mindestniveau zur Voraussetzung einer Eintragung in das Anbieterverzeichnis zu machen. Die regionalen Tarifverträge des Speditionsbereichs enthalten Tarifmerkmale für die Zustellung. Sie als Mindestniveau im Postgesetz vorzugeben, ist direkter wirksam, als den Umweg über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung einer Vielzahl regionaler Tarifverträge zu gehen.

Abschließend. Für alle genannten Punkte gilt: Der ehrliche, rechtschaffene mittelständische Unternehmer darf nicht der Dumme sein, wenn sich Unternehmen mit krimineller Energie im Markt Wettbewerbsvorteile verschaffen – er nicht und auch nicht die Beschäftigten der Branche.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Herr Kollege Bsirske. – Nächster Redner ist der Kollege Pascal Meiser aus der Gruppe Die Linke.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)