Rentenversicherung

24.10.2019

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die Rente folgt prinzipiell den Löhnen. Rentnerinnen und Rentner werden an der Einkommensentwicklung beteiligt. Für sie ist die jährliche Rentenerhöhung deshalb  ein Moment, der Vertrauen in die Rentenversicherung stiftet. Die Orientierung an der Lohnentwicklung ist zu Recht ein konstituierendes Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. Es ist also richtig, in den kommenden Jahren und auch langfristig Schwankungen der Rentenhöhe zu vermeiden, die allein auf Veränderungen in der Lohnstatistik zurückzuführen sind.

Nach heute geltendem Recht würde eine im August vom Statistischen Bundesamt vorgenommene Revision von Lohndaten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erhebliche Auswirkungen auf die Rentenanpassung im kommenden Juli nach sich ziehen. Eine Ursache dieses Effekts der Statistikanpassung ist auch die bisherige Systematik der Rentenanpassungsformel: Bislang sind die im Vorjahr bei der Berechnung der Rentenanpassung genutzten Lohndaten im folgenden Jahr erneut zu verwenden. Bei einer Neuaufstellung der statistischen Datenbasis führt dies im Ergebnis dazu, dass Äpfel mit Birnen, nämlich revidierte mit nicht revidierten Zahlen verglichen werden.

Schon in den Jahren 2015 und 2016, als ein Statistikeffekt die Rentenerhöhung erst drastisch kleiner ausfallen ließ, um im Folgejahr dann umso höher auszufallen, wäre eine neue Berechnungsgrundlage bei der Rentenanpassung sinnvoll gewesen. Die schwarz-rote Bundesregierung hat es damals aber versäumt, die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Immerhin: Diesen Fehler wiederholen die Regierungsfraktionen nun nicht.

Ihr Vorschlag, die Schwankungen zu glätten, ist, auch nach den Aussagen der Sachverständigen in der Anhörung, technisch sachgemäß und zielführend. In Zukunft werden nur noch revidierte Werte miteinander in Beziehung gesetzt. Langfristig hat das vorgeschlagene Modell nach aktuellen Berechnungen des Volkswirts Uwe Fachinger faktisch keine negativen Auswirkungen auf die Rentenhöhen der heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner. Insgesamt können wir als grüne Bundestagsfraktion die methodisch-technische Umstellung bei der Rentenanpassung also unterstützen.

Die Koalition bringt neben ihrer Initiative zur Rentenanpassung ein zweites Reformvorhaben in den Bundestag ein, das in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem ersten steht.

So sieht die Bundesregierung vor, die Administration und die Prüfung von Förderprogrammen und Förderprojekten des Bundes stärker zu bündeln. Die Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See werden zu diesem Zweck erweitert. Wir Grünen befürworten die Zielsetzung, darüber eine Verwaltungsvereinfachung und eine Steigerung der Effizienz der Arbeitsabläufe zu erreichen. Klar ist für uns aber auch, dass die der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entstehenden Kosten vollständig über Bundesmittel auszugleichen sind und die Beitragszahlerinnen und -zahler nicht belastet werden dürfen.