Rede von Beate Müller-Gemmeke Sachgrundlose Befristungen

22.02.2018

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Zu keinem anderen Thema habe ich so oft geredet, insgesamt achtmal. Das zeigt: Das Thema ist wichtig.

Wir haben schon alle Argumente ausgetauscht. Die einen sind für und die anderen sind gegen die sachgrundlose Befristung. Meine Kurzform lautet heute: „Grundlos“ meint im Wortsinn nichts anderes, als „einfach so“, „willkürlich“ zu befristen. So etwas darf es in der Arbeitswelt nicht geben; denn der Preis für die Beschäftigten und für ihre Familien ist zu hoch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb wollen auch wir Grünen die sachgrundlose Befristung abschaffen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Nur für Existenzgründerinnen und Existenzgründer wollen wir für eine gewisse Zeit die Möglichkeit erhalten; aber das ist nur ein Detail. Deshalb werden wir dem Antrag der Linken zustimmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Eine Mehrheit werden wir zwar nicht bekommen, und doch tut sich vielleicht etwas. Die SPD konnte sich nicht komplett durchsetzen – die sachgrundlose Befristung wird bleiben –, aber falls die Große Koalition kommt, wird die sachgrundlose Befristung zumindest eingeschränkt.

Das ist ein Anfang und gut für die Beschäftigten, die davon profitieren.

(Beifall des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD])

Die geplanten Einschränkungen sind bei allen offenen Fragen und aller Kritik im Detail ein erster Schritt. Das begrüßen wir.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt zur Unionsfraktion. Sie bleiben stur und halten an der sachgrundlosen Befristung fest, und das, obwohl diese Möglichkeit immer wieder krass und hemmungslos ausgenutzt wird. Ein Beispiel: Als Anfang 2017 der Mutterschutz reformiert wurde, hat die BWRmedia dazu ein Themenspezial für Arbeitgeber veröffentlicht. Ich habe das dabei und kann es nachher gerne Herrn Oellers geben. Die Überschrift lautet: Das ist der ideale Arbeitsvertrag; die Zwischenüberschrift lautet: So hebeln Sie den Kündigungsschutz von Schwangeren aus. Der Trick: Wenn sich junge Frauen bewerben, schließen Sie mit Ihrer Mitarbeiterin einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Formel lautete – Zitat –, zweimal sechs und einmal zwölf – gemeint sind Monate – sachgrundlos zu befristen. Damit gibt es keinen Kündigungsschutz, wenn Frauen schwanger werden. – Das muss man sich einmal vorstellen. Solch eine Beratung ist unsäglich. Wenn die soziale Verantwortung in dieser Weise verloren geht, dann müssen Sie diese Fehlentwicklung endlich korrigieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Sachgrundlose Befristungen sind nicht nur ungerecht und willkürlich, sondern auch unnötig. Es gibt eine ausreichend lange Probezeit. Kleine Betriebe sind ganz vom Kündigungsschutz befreit. Ich sage es immer und immer wieder: Wer gute Gründe hat, kann natürlich weiterhin befristen, vorübergehend bei Auftragsspitzen, bei Projektarbeit auf Zeit, bei Elternzeitvertretungen, bei Vertretungen wegen längerer Krankheit, sogar bei Erprobung. Für Befristungen gibt es also genügend gute Gründe, für die sachgrundlose Befristung aber nicht. Gehen Sie von der Union noch einmal in Klausur, und lassen Sie sich endlich von Ihrem Arbeitnehmerflügel, der CDA, überzeugen; denn die haben es verstanden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Durch Befristungen darf weder das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten übertragen werden noch der Kündigungsschutz umgangen werden. Nur das ist richtig und fair. Flexible Arbeitsverhältnisse dürfen keine Einbahnstraße sein; denn die Beschäftigten brauchen soziale Sicherheit. Das stärkt auch den dringend notwendigen gesellschaftlichen Zusammenhalt. In diesem Sinne werden wir, falls es zur Großen Koalition kommt, die Gesetzgebung kritisch, aber konstruktiv begleiten.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)