Rede von Dr. Manuela Rottmann Sanierungs- und Insolvenzrecht

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18.11.2020

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin hellhörig geworden; denn Herr Professor Hirte hat hier vorhin referiert, was alles zur Umsetzung der Richtlinie gehört. Dann kam zu dem Teil „Verkürzung der Frist bis zur Restschuldbefreiung“ die Aussage, dass das vermutlich sehr bald abgeschlossen werden wird. Wenn Sie nicht wissen, wann „vermutlich sehr bald“ sein wird, dann weiß ich gar nicht, wer es wissen soll.

(Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Die Bundesregierung!)

– Nein, die Restschuldbefreiung ist schon durch die Sachverständigenanhörung gegangen. Das liegt bei Ihnen in den Fraktionen.

(Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Da warten wir auf die Zuarbeit der Bundesregierung!)

Wir hatten die Anhörung zum Regierungsentwurf. Die Änderung sollte am 1. Oktober in Kraft treten. Jetzt ist Sankt Martin vorbei, und Sie verhandeln immer noch. Das Thema ist nicht besonders kompliziert, ganz anders als der Gesetzentwurf, um den es heute geht.

(Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Warten Sie doch mal ab!)

Die Restschuldbefreiung zu lösen, ist wirklich überschaubar, und es ist wirklich dringend, dass das Ganze jetzt kommt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer wegen der Einschränkungen durch die Pandemie in Kurzarbeit musste, wem als Soloselbstständigem die Umsätze weggebrochen sind, der braucht eine Entscheidungsgrundlage. Ich weiß von den Schuldnerberatungen, dass die Schuldnerberater mittlerweile ihren Schuldnern raten: Schiebt die Privatinsolvenz noch hinaus. – Im August hatten wir einen Rückgang um 65 Prozent. Das hat alles nur einen einzigen Grund: Sie kommen bei einem wirklich kleinen Thema nicht zu Potte.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Abwarten!)

Bei der Restschuldbefreiung geht es um den Neustart für kleinere Leute; bei dem Thema hier geht es um einen Neustart für große Unternehmen. Was ich nicht für korrekt halte, ist, es jetzt als Antwort auf Corona zu verkaufen. Das ist eine viel ältere Überlegung. Den Entwurf werden wir so, wie wir ihn haben, prüfen müssen. Da gibt es viel zu diskutieren: Was ist mit den Eingriffen ins Vertragsrecht? Aber wenn es eine Antwort ist, dann ist es eine Antwort für große Unternehmen. Es ist keine Antwort für die vielen Kleinen, für die Soloselbstständigen und die kleinen Betriebe, die jetzt ins Schlingern kommen.

Weil wir eine Antwort auf die jetzige Situation geben wollen und uns eigentlich nicht in einen Gesetzentwurf versteigen wollen, den man, ehrlich gesagt, auch noch in einem halben Jahr durchbringen kann, schlagen wir vor, dass wir in diesem Verfahren mitdiskutieren: Können wir denn ein schlankes Restrukturierungsrecht, ein schlankes Angebot „Restrukturierung light“ für die Kleinen anbieten, genau für die, die jetzt ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können, die es alleine nicht schaffen, aus der Verschuldung rauszukommen, und die jemanden an ihrer Seite brauchen, der ihnen dabei hilft?

Deswegen freue ich mich sehr auf die Beratungen; denn ich glaube, darauf wartet die Praxis, das Gewerbe, das Kleingewerbe wirklich. Ich würde mich freuen, wenn es dafür eine Offenheit gäbe. Ich habe heute gehört, dass der Verband der Insolvenzverwalter in eine ähnliche Richtung denkt, also ein kleines, praktikables Verfahren wünscht. Das wäre dringend zu beschließen; denn auch damit können wir nicht mehr so lange warten.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident in Claudia Roth:

Vielen Dank, Dr. Manuela Rottmann. – Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Dr. Karl-Heinz Brunner.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)