Rede von Stefan Schmidt Schwarmfinanzierung

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26.03.2021

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz wurde jetzt schon eine ganze Reihe von wichtigen Details benannt. Schwarmfinanzierungsdienstleister sollen in Zukunft unkompliziert EU-weit tätig sein dürfen. Das ist gut, und zwar nicht nur für junge, innovative Unternehmen, die neue Finanzierungswege suchen. Das ist auch gut für Anlegerinnen und Anleger, die ihr Geld grenzüberschreitend in crowdfinanzierte Projekte stecken wollen.

Ich frage mich aber – das müssen wir in der Anhörung sicherlich noch vertieft diskutieren –: Reichen die Schutzmechanismen aus, um insbesondere weniger erfahrene Anlegerinnen und Anleger ausreichend zu schützen? Denn gerade bei risikoreichen Vermögensanlagen sollten wir genau hinschauen und ordentlich prüfen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das sind wir den vielen Anlegerinnen und Anlegern schuldig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir diskutieren nicht nur das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz, sondern die Koalition hat da auch noch das Thema Restschuldversicherung drangehängt. Sie müssen jetzt aufpassen, Herr Keuter; dann lernen Sie noch ein bisschen, wie die parlamentarischen Prozesse so sind. Bereits vor zwei Jahren gab es schon mal einen Referentenentwurf zur Deckelung von Abschlussprovisionen. Der verschwand dann lange Zeit in der Schublade. Jetzt kommt er wieder raus – zum Glück, sage ich. Allerdings: „Was lange währt, wird endlich gut“, trifft hier nicht ganz zu. Da fehlt es noch ein bisschen. Denn ein Provisionsdeckel von 2,5 Prozent der Darlehenssumme ist aus unserer Sicht zu hoch und begrenzt nur unzureichend, dass falsche Anreize für Versicherungsvermittler gesetzt werden.

Für uns ist klar: Für echten Verbraucherschutz reicht ein Provisionsdeckel bei Restschuldversicherungen allein nicht aus; es braucht noch mehr. Das will ich kurz darstellen:

Erstens. Wir brauchen ein doppeltes Preisschild. Wir haben das in unserem Antrag näher ausgeführt.

Zweitens. Kredit und Restschuldversicherung müssen zeitlich voneinander entkoppelt werden. Derzeit wird der Versicherungsvertrag oft zusammen mit dem Kreditvertrag abgeschlossen. Da wundert es doch wirklich niemanden, dass viele den Eindruck haben, dass es den Kredit nur zusammen mit der Restschuldversicherung gibt. Dass Restschuldversicherungen freiwillig sind, das müssen wir allen Menschen klarmachen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der dritte Punkt, der fehlt: Die Restschuldversicherung sollte nicht aus dem Kredit finanziert werden, sondern durch einen monatlichen Versicherungsbeitrag. Das entlastet die Verbraucherinnen und Verbraucher, weil für die Versicherungsbeiträge keine Zinsen anfallen. Restschuldversicherung und Kredit, das sind doch zwei Paar Stiefel, und die müssen auch so behandelt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

All diese wichtigen Forderungen müssen neben dem Provisionsdeckel erfüllt sein. Sie können sich in unserem Antrag bedienen; da haben wir das, glaube ich, im Wesentlichen sehr gut auf den Punkt gebracht. Dann müssen Sie die Restschuldversicherung auch nicht mehr so ein bisschen verschämt hinter dem Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz verstecken. Ich freue mich auf die Beratungen.

Ich danke Ihnen. Schönen Tag, schönes Wochenende und schöne Feiertage!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dagmar Ziegler:

Vielen Dank. – Das Wort hat Ingrid Arndt-Brauer von der SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)