Rede von Stefan Schmidt Schwarmfinanzierung

06.05.2021

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ob große Windparkanlagen oder ein magnetischer Fahrraddynamo – Schwarmfinanzierungen haben viel Potenzial für Innovationen.

Aber nicht jede Innovation ist auch erfolgreich. Deshalb sind Schwarmfinanzierungen für Anleger hochriskant. Ein starker Verbraucherschutz ist also essenziell. Den bietet der Gesetzentwurf aber leider nicht, auch wenn er in die richtige Richtung geht.

Wir finden es gut, dass die Haftungsregelungen für Angaben im Basisinformationsblatt weitreichend sind. Verantwortliche Dienstleister, Projektträger und Leitungsorgane haften bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Das stellt sicher, dass sorgfältiger darauf geachtet wird, dass alle Informationen zur Anlage vollständig, korrekt, aktuell und nicht irreführend sind. Das erleichtert den Anlegerinnen und Anlegern, die Risiken und Chancen eines schwarmfinanzierten Projekts abzuwägen, und stärkt damit den Anlegerschutz!

Die Bedenken aus der Crowdfunding-Branche zu den Haftungsregeln haben wir übrigens vernommen. Wir glauben, es ist sinnvoll, zeitnah zu evaluieren, wie sie sich in der Praxis auf die Branche in Deutschland auswirken.

Es gibt aber auch eine große Schwachstelle im Gesetzentwurf: Es fehlen Schwellen für Einzelanlagen. Die EU-Verordnung empfiehlt doch klipp und klar, einen Maximalbetrag festzulegen, den unerfahrene Anleger in einem einzelnen Projekt anlegen können sollen. Dafür haben sich die Sachverständigen in der Anhörung ausgesprochen, und auch die Vorschriften zur Schwarmfinanzierung im Vermögensanlagengesetz enthalten Einzelanlageschwellen – nicht ohne Grund: Bei schwarmfinanzierten Projekten besteht schlichtweg ein erhebliches Risiko, angelegte Beträge zu verlieren, teilweise oder sogar komplett. Mit Einzelanlageschwellen können Verluste minimiert werden. Dass dieser wichtige Hebel zum Anlegerschutz nicht bedient wird, ist bedauerlich!

Auch die Änderungen bei der Restschuldversicherung stärken den Verbraucherschutz nicht ausreichend. Ja, der Provisionsdeckel ist überfällig, und ja, auch die Stornohaftung ist ein richtiger Schritt. Aber Provisionen in Höhe von 2,5 Prozent der Darlehenssumme stehen doch in keinem Verhältnis zur Versicherungsleistung! Angemessen wäre ein Deckel von allenfalls 1,5 Prozent, wie wir Grüne ihn fordern. Aber ein Provisionsdeckel allein reicht ohnehin nicht aus – für effektiven Verbraucherschutz braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Das finden Sie in unserem Antrag. Also stimmen Sie unserem Antrag zu, wenn Sie mehr Transparenz, eine faire Beratung und angemessene Kosten bei der Restschuldversicherung wollen!

Auch Die Linke macht in ihrem Antrag gute Vorschläge, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kreditwucher in Zusammenhang mit Restschuldversicherungen zu schützen. Die Wucherregelungen wie vorgeschlagen zu schärfen und die Beweislast zugunsten der Kundinnen umzukehren, ist aus unserer Sicht sinnvoll.

Zum Schluss noch kurz zum Girokontenvergleich nach dem Zahlungskontengesetz. Wie lange soll das Theater um die Vergleichswebsite nach dem teuren Umweg über Check24 noch gehen? Sorgen Sie endlich dafür, dass die Menschen unabhängig und transparent vergleichen können, wie teuer Girokonten sind!

Alles in allem haben wir hier einen Gesetzentwurf mit kleinen Schrittchen in die richtige Richtung – ein großer Wurf für den Verbraucherschutz ist das aber noch lange nicht!