19.10.2023

Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Heute ist ein guter Tag. Heute ist ein guter Tag für die Bundeswehr, aber auch für unsere Institutionen und für unsere Demokratie. Nach vielen Jahren werden die Gefahren, die von Verfassungsfeinden in unseren Sicherheitsbehörden ausgehen, nicht mehr verharmlost, sondern es werden konkrete Gegenmaßnahmen ergriffen.

Mit der Novellierung des Disziplinarrechts und dem „Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr“, das wir heute erstmals beraten, bringen wir als Koalition scharfe und zugleich angemessene Maßnahmen für eine wehrhafte Demokratie auf den Weg und tragen dafür Sorge, dass Verfassungsfeinde umgehend aus der Bundeswehr entfernt werden können. Damit schützen wir die Institutionen, unsere Demokratie und unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir stärken damit die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Wir stärken damit unsere Bundeswehr.

Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung eines neuen Entlassungstatbestandes für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit mindestens vier Jahren Dienstzeit vor. Künftig sollen Soldatinnen und Soldaten aus dem Dienstverhältnis entlassen werden können, wenn sie in schwerwiegender Weise Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Der Entlassungstatbestand knüpft an schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen an. Wer solche Bestrebungen unterstützt oder verfolgt, ist nicht geeignet, in den Streitkräften Dienst zu leisten. Diese Soldatinnen und Soldaten sollen künftig aus ihrem Wehrdienstverhältnis durch Verwaltungsakt entlassen werden können.

Dass die Bundeswehr durch rechtsextreme Vorfälle in den letzten Jahren in ein negatives öffentliches Licht gerückt wurde, tut all denjenigen Soldatinnen und Soldaten unrecht, die jeden Tag ihren Dienst in der Bundeswehr mit verantwortungsbewusster und demokratischer Haltung leisten. Es ist deshalb nicht angebracht, die ganze Bundeswehr unter einen Generalverdacht zu stellen.

Gleichzeitig möchte ich betonen: Jede Person, die im Namen des Staates eine Waffe trägt, egal ob Bundeswehr oder Polizei, obliegt zu Recht hohen Anforderungen. Sie übt im Auftrag des Staates das Gewaltmonopol aus und muss damit fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Wer sich rassistisch, antisemitisch, sexistisch oder homophob äußert oder entsprechend handelt, hat somit keinen Platz in der Bundeswehr, hat keinen Platz in unseren Sicherheitsbehörden. Das sind rote Linien, die nicht überschritten werden dürfen. Solche Vorfälle müssen geahndet werden, und sie müssen sanktioniert werden.

Werden Soldatinnen und Soldaten entlassen und wird die Entlassungsverfügung bestandskräftig, so endet das Dienstverhältnis unmittelbar mit Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Sie verlieren ihren Dienstgrad und die ihnen nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zustehenden Ansprüche und Versorgungsleistungen. Zur Wahrung der Rechte der Soldatin oder des Soldaten wird im Entlassungsverfahren ein zweistufiges Anhörungsverfahren eingeführt. Diese Anhörungen der betreffenden Soldatin oder des betreffenden Soldaten sind bei Einleitung des Verwaltungsverfahrens und nach Beendigung der Ermittlungen verpflichtend.

Zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten bis zum bestandskräftigen Abschluss des Entlassungsverfahrens wird den betroffenen Soldatinnen und Soldaten ein Überbrückungsgeld, das an der Höhe der letzten Dienstbezüge bemessen ist, gewährt. Diese müssen das Überbrückungsgeld oberhalb der Pfändungsgrenze aber zurückerstatten, wenn die Entlassungsverfügung bestandskräftig geworden ist.

In vielen Gesprächen mit Soldatinnen und Soldaten wurde mir berichtet, dass die langjährigen Verfahren vor den Truppendienstgerichten belastend für alle sind: für die Betroffenen wie auch für die Vorgesetzten. Diese Verfahren müssen beschleunigt werden, ausreichend Personal für die Truppendienstgerichte der Bundeswehr muss bereitgestellt werden. Zugleich ist dieses Gesetz nun ein wichtiger Schritt, um schneller Verfassungsfeinde aus der Bundeswehr entlassen zu können.

Wir müssen Rechtsextremismus mit aller Härte bekämpfen. Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für unsere Demokratie. Ebendiese zu verteidigen, ist Kern des Eides, den unsere Soldatinnen und Soldaten ablegen. Dafür gilt ihnen unser Respekt, unsere Anerkennung und unsere Verpflichtung, sie modern auszurüsten und für ihr Wohlergehen Sorge zu tragen. Dazu zählt auch, unseren Soldatinnen und Soldaten ein sicheres Arbeitsumfeld zu garantieren, das Verfassungsfeinden keinen Raum lässt.

Ich glaube, dass wir hier die Bundeswehr an unserer Seite haben, und dafür darf auch die Bundeswehr uns als Parlament an seiner Seite wissen. Ich freue mich auf die weiteren parlamentarischen Beratungen.