Rede von Britta Haßelmann Sonderregelung GOBT während der Pandemie

24.06.2021

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gemeinsam haben wir uns auf die Sonderregelung nach § 126a GO-BT verständigt, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments auch in Pandemiezeiten zu sichern. Sie hält die Möglichkeit offen, digitale Sonderausschusssitzungen abhalten zu können. Mit Blick auf die sitzungsfreie Zeit im Sommer und mögliche Sondersitzungen können wir die Option aufrechterhalten.

Trotz sehr guter Entwicklung, was Infektionszahlen und Ansteckungsrisiken betrifft, bedarf es weiterhin Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter/‑innen in Plenardienst und Ausschüssen, bei Abgeordneten und Bundesregierung. Wir werden der Verlängerung zustimmen. Neben der Verlängerung der Regelung braucht es aber auch eine Perspektive, wann wir wieder zur regulären Geschäftsordnung zurückkehren können.

§ 126a Absatz 5 GO-BT sagt eindeutig, dass „die Regelung jederzeit durch Beschluss des Bundestages aufgehoben werden“ kann. Das sollten wir uns vergegenwärtigen. Wir sollten versuchen, uns ein Bild zu machen, wie hoch die Impfquote unter Abgeordneten und Mitarbeiter/‑innen des Deutschen Bundestages derzeit ist. Wenn diese weiter steigt und sich 100 Prozent nähert und sich das Infektionsgeschehen weiter positiv entwickelt, kann man mögliche Anpassungen vornehmen und auf die entsprechende Regelung ganz verzichten.

Hoffentlich sinken die Infektionszahlen weiter so rapide, sodass wir auch in den Ausschüssen und im Plenum des Bundestages bald zu einem Arbeitsalltag des Parlaments zurückkehren können, wie wir es aus Zeiten vor der Coronapandemie gewohnt sind.