Foto von Anna Christmann MdB
12.10.2023

Dr. Anna Christmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Offensichtlich lassen sich Innovationen nicht nach den Regeln des öffentlichen Dienstes organisieren. Innovationen brauchen Freiraum. Diesen bietet die SPRIND. Dafür braucht die SPRIND selbst Freiraum, und den bieten wir ihr jetzt mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz. Das ist ein wichtiger Meilenstein, auch schon die Kabinettsversion; denn hier setzen wir das um, was die SPRIND schon seit Jahren fordert. Diese Freiheit geben wir ihr jetzt.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es ist klar: Innovationen brauchen Schnelligkeit und Flexibilität. Die gibt es im Moment noch nicht ausreichend. Im Moment muss die SPRIND zum Beispiel für jede dieser tollen Erfindungen eine Tochtergesellschaft als Forschungsgesellschaft gründen. Dort braucht man erst mal eine hohe Expertise, unter welchen Bedingungen die Leute dort angestellt und bezahlt werden dürfen und wie man agieren darf. Es entsteht eben kein agiles Unternehmen, das am Ende eine Innovation auch vermarkten kann.

Das ändern wir. Künftig wird die SPRIND verschiedene Möglichkeiten der Gründung, der Investition in andere Unternehmen haben und damit die Flexibilität bekommen, die sie braucht, um wirklich Sprunginnovationen zu unterstützen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Ich freue mich auch über die breite Unterstützung hier aus dem Haus. Ich bin über ein paar Ideen etwas verwundert, zum Beispiel wenn man sagt, man wolle im Gesetz auch noch Details über die Strategie der SPRIND regeln. Ich glaube, das ist nicht der richtige Ort.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Aber in der Begründung!)

Denn es ist ja gerade wichtig, dass wir Rahmenbedingungen setzen und die SPRIND selbst ihre Strategie gemeinsam mit den Expertinnen und Experten, die dort vorhanden sind, findet.

Jetzt ist es wichtig, dass wir den parlamentarischen Prozess starten und die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfes noch mal anschauen. Am Ende muss das Ziel sein, dass das, was wir auf Papier aufgeschrieben haben, von der SPRIND auch angewendet werden kann. Da sind gute Sachen dabei, zum Beispiel dass ein Teil der Mittel jetzt auch übertragen werden kann, weil sich nicht genau planen lässt, wann ein Mittelabfluss für einen innovativen Prozess notwendig ist, und dass auch ein Teil der Gewinne wieder an die SPRIND zurückfließt.

Beim Besserstellungsverbot und der Schnelligkeit von Entscheidungen über Investitionen können wir aber, glaube ich, noch ein bisschen besser werden. Denn am Ende hilft es nichts, wenn die SPRIND theoretisch in Unternehmen investieren kann, es dann aber Monate dauert, bis eine Genehmigung da ist; dann ist diese Investitionsmöglichkeit vielleicht weg. Deswegen sind schnelle Entscheidungen wichtig. Da werden wir noch mal draufschauen, auch bezogen auf die guten Empfehlungen aus dem Bundesrat.

Ich glaube, wenn wir am Ende sagen: „Wir wollen mutige Erfinderinnen und Erfinder, mutige Gründerinnen und Gründer“, dann sollten wir als Regierung und Parlament auch mutig sein und sagen: Drei Ministerien in einem Aufsichtsrat sind eine gute Kontrolle; da braucht es vielleicht nicht zwingend auch noch eine zusätzliche Fachaufsicht. – In diesem Sinne freue ich mich auf gute Debatten im Parlament und eine gute Entscheidung für die SPRIND.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat Dr. Holger Becker für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])