25.03.2021

Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir diskutieren heute die erste Novelle des 2017 verabschiedeten Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung – das sogenannte Strahlenschutzgesetz –, das die Richtlinie 2013/59/Euroatom in deutsches Recht umgesetzt hat.

Wir haben das Gesetz 2017 abgelehnt, weil es den Strahlenschutz nicht entsprechend dem damaligen Stand der Wissenschaft umgesetzt hat. Die Novelle heute ist insofern unspektakulär, als sie die Defizite von 2017 in keinem einzigen Punkt anfasst. Diese bleiben 2021 so, wie sie 2017 waren. Folgerichtig lehnen wir auch den heutigen Gesetzentwurf ab.

Zu hoch angesetzte Grenzwerte und das Beharren auf der Fehlannahme, niedrige Langzeit-Strahlenexpositionen seien weniger schädlich als kurzzeitige höhere Expositionen, sorgen im Ergebnis für einen unzureichenden Strahlenschutz der deutschen Bevölkerung. Für uns völlig unbegreiflich hat sich der damalige Entwurf für ein Strahlenschutzgesetz über die Empfehlungen sowohl des Bundesamtes für Strahlenschutz wie auch der Strahlenschutzkommission – also der beiden im Umfeld der Bundesregierung für den Strahlenschutz zuständigen Gremien – hinweggesetzt. Beide empfahlen eine Absenkung des Dosis- und Dosisleistungseffektivitätsfaktors (DDREF), der Einfluss auf die Festsetzung der Grenzwerte hat. Um Gesundheitsschutz und Vorsorgeprinzip gerecht zu werden, muss hier nachgearbeitet werden. Wir fordern in unserem Entschließungsantrag, den Faktor auf 1 abzusenken oder ihn ganz abzuschaffen.

Wir konzentrieren uns in unserem Entschließungsantrag auf drei relevante Forderungen.

Die zweite gilt dem Umgang mit freigemessenen Abfällen aus dem Rückbau der Atomkraftwerke. 2022 wird das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet, damit geht dieses Risiko in unserem Land bald in die Geschichte über. Was bleibt – und zwar für sehr lange Zeit – ist der Atommüll aus der Atomstromproduktion. Für die abgebrannten Brennstäbe, den hochradioaktiven Müll, der für eine Million Jahre sicher von der Biosphäre abgeschlossen werden soll, suchen wir einen Endlagerstandort. Die Suche hat begonnen. Es geht darum, den entsprechend der Gefährlichkeit des Stoffes bestgeeigneten Ort für seine Endlagerung zu finden. Quantitativ deutlich mehr ist der schwach- und mittelradioaktive Müll. Das Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BASE) rechnet pro kommerziell genutztem Atomkraftwerk mit radioaktiven Abfällen in der Größenordnung von 5 000 Kubikmeter, die ebenfalls endgelagert werden. Über 90 Prozent der Rückstände beim Rückbau gehören jedoch nicht zu diesen gefährlichen bzw. hochgefährlichen Abfällen. Sie werden nach dem 10-Mikrosievertkonzept freigemessen und nach dem Abfallrecht verwertet. Eingeschränkte Freigabe führt zur Deponierung oder Verbrennung der Abfälle.

Das Freimessungsverfahren ist in Teilen der Bevölkerung höchst umstritten. Es gibt nach Auffassung meiner Fraktion aber keine handhabbare Alternative zu diesem Konzept. Wir halten es für verantwortbar. Die Strahlung freigegebener Stoffe ist um den Faktor 200 kleiner als die natürliche Strahlung in Deutschland und vor diesem Hintergrund einzuordnen, ohne deshalb als unbedenklich erklärt zu werden. Unbedenklichkeit ist bei radioaktiver Strahlung fehl am Platze, ob es sich um Strahlung aus einer atomaren Anlage, natürliche Hintergrundstrahlung oder eine Röntgenaufnahme handelt. Im menschlichen Körper wirkt sie akkumulativ. Trotzdem sind 10 Mikrosievert eine Größenordnung, die angesichts anderer Strahlungsquellen auf der harmloseren Seite zu verorten ist. Was wir brauchen, um zu mehr Sachlichkeit in der Debatte um Freimessung zu kommen, ist hohe Transparenz und Überprüfungsmöglichkeiten. Ein „Deponie Plus“-Modell, wie es derzeit in Schleswig-Holstein diskutiert wird, ermöglicht die Dokumentation der Chargen und ihre potentielle Rückholbarkeit und kann so Vertrauen in das Verfahren fördern. Vor dem Hintergrund der baldigen Stilllegung aller deutschen AKW und der bereits stark wachsenden Mengen an Rückbauschutt aus dem Nuklearbereich brauchen wir einen nachvollziehbaren glaubwürdigen Prozess.

Unser dritter Punkt ist erhöhter Schutz gegen das gefährliche Gas Radon. Wir sind uns der Schwierigkeit praktikabler Maßnahmen bewusst. Das darf aber im Ergebnis nicht heißen, dass wir diesen gefährlichen Krankheitsauslöser achselzuckend hinnehmen. Das Bundesamt für Strahlenschutz weist auf eine Erhöhung des Lungenkrebsrisikos ab einer Konzentration von 100–200 Becquerel pro Kubikmeter hin. Der im Strahlenschutzgesetz normierte Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter entspricht nicht den heutigen medizinischen Erkenntnissen. Zum Schutz vor Radon muss der Referenzwert auf 100 abgesenkt werden.

Mit Aufnahme dieser drei Forderungen würde das Strahlenschutzgesetz an Substanz gewinnen, und wir könnten der Novelle heute zustimmen. Ohne das müssen wir leider Nein sagen zu einem defizitären Strahlenschutzgesetz.