Rede von Tabea Rößner Telekommunikation und Datenschutz

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22.04.2021

Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Ziemlicher Witz“, „inakzeptabel“, „spektakulär unambitioniert“, so das Urteil der Sachverständigen in der Anhörung. Auch der überarbeitete Gesetzentwurf enttäuscht alle Hoffnung auf eine moderne Umsetzung des TK-Kodexes. Dabei geht es hier um eine Zukunftsaufgabe, nämlich die digitale Infrastruktur schneller und verbraucherfreundlich auszubauen. Stattdessen haben Sie zwei Jahre mit Streitereien zwischen den Ministerien verplempert, Verbände wurden mit absurd kurzen Äußerungsfristen vor den Kopf gestoßen, und uns knallten Sie vorgestern umfangreichste Änderungen vor die Füße. Eine fruchtbare und sachorientierte Beratung geht anders!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Inhaltlich sind die neuen Vorschläge kein großer Wurf, in Teilen sogar ein Rückschritt. 2019 kündigte die Bundesjustizministerin das Ende von Zweijahresverträgen für Telefon, Handy oder Internet an. Das ist nun vom Tisch. Kollege Mohrs, es müssen nur irgendwelche Zwölfmonatsverträge angeboten werden, ohne Preisdeckelung. Diese werden also weiter nur als Alibi und unattraktiv angeboten werden. Das ist der Status quo, und deshalb ist es keine Verbesserung des Verbraucherschutzes.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Die neue Regelung für ein gedeckeltes Glasfaserbereitstellungsentgelt mag zwar besser sein als eine Modernisierungsumlage, die ja ewig auf die Miete umgelegt werden kann, aber nur dann, wenn die Deckelung nicht mit begründeten Mehrkosten leicht ausgehebelt werden kann, so wie es das Gesetz ermöglicht. Alle Nutzer/-innen sollten die vertraglich zugesicherte Datenübertragungsrate auch tatsächlich bekommen. Das ist aktuell nur bei 16 Prozent von ihnen der Fall. Da reicht Ihr Minderungsrecht überhaupt nicht. Deshalb fordern wir einen pauschalierten Schadenersatzanspruch von 5 Euro pro Tag.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genauso enttäuschend ist die Regelung zum Universaldienst. Das ist eine Minimalstumsetzung der europäischen Vorgaben. Die Coronapandemie zeigt doch, was dringlich ist: Nur mit schnellem und verlässlichem Internet können die Menschen am Homeoffice und am Distanzunterricht teilnehmen oder digitale Verwaltungsleistungen nutzen. Deshalb brauchen wir einen echten Rechtsanspruch auf schnelles Internet mit jährlich festgelegten Mindestbandbreiten, die immer und überall zur Verfügung stehen. Dieser muss sich daran orientieren, was die Mehrheit der Nutzer/-innen tatsächlich hat. Ihnen reicht es dagegen, wenn eine Handvoll von Diensten irgendwie halbwegs funktionieren. Da platzt doch Ihr groß angekündigtes Recht auf schnelles Internet wie eine Seifenblase. Das sollten Sie auch doch wenigstens zugeben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Gesetzentwurf birgt erhebliche verfassungsrechtliche Risiken und stiftet mit parallel laufenden Gesetzesvorhaben Verwirrung. Es drohen Rechtsunsicherheit für die Wirtschaft und Gefahr für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wenn Sie schon nicht auf uns hören, dann wenigstens auf den Datenschutzbeauftragten: Sie müssen sicherstellen, dass, wenn Sie Datenschutzfragen aus TKG und TMG herauslösen und in einem eigenen Gesetz regeln, diese Gesetze auch gleichzeitig in Kraft treten.

(Falko Mohrs [SPD]: Können sie doch! Das TKG tritt zum 01.12. in Kraft!)

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Ulrich Lange, CDU/CSU, ist der nächste Redner.

(Beifall bei der CDU/CSU)