Rede von Katja Keul Überprüfung von Bundeswehreinsätzen vor dem Bundesverfassungsgericht

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17.09.2020

Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Morgen debattieren wir über die fünfte Verlängerung des Syrien-Einsatzes. Dieser Einsatz ist nach meiner klaren Überzeugung sowohl verfassungs- als auch völkerrechtswidrig, da er außerhalb eines Systems kollektiver Sicherheit stattfindet als Koalition der Willigen ohne Mandat der Vereinten Nationen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Als der Einsatz 2015 beschlossen wurde, gab es deswegen auch unterschiedliche Auffassungen innerhalb Ihrer Koalition, wie man hier eine Rechtsgrundlage konstruieren sollte. Die SPD behauptete, es gäbe doch irgendwie ein System kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Grundgesetz und begründete das mit einer Sicherheitsresolution, die gerade keine militärischen Mittel legitimiert. Eine solche Auslegung ist geradezu absurd, weil die Resolution nur deswegen zustande gekommen ist, weil sie gerade keinen Militäreinsatz nach Kapitel VII der UN-Charta legitimierte, sondern auf die Einhaltung des Völkerrechts hinweist.

Die CDU/CSU wiederum gab zu, dass keine Legitimation über Artikel 24 vorlag und wollte dafür alle Einsätze schlicht zur Selbstverteidigung nach Artikel 87a Grundgesetz machen. Nicht wenige aus Ihren Reihen gaben mir damals unter der Hand recht, dass es doch sinnvoll sei, diese Frage gerichtlich klären zu lassen. Das hätten wir gerne getan. Allerdings fehlte uns ein zulässiger Klageweg; denn die Wege zum Verfassungsgericht sind in § 13 Bundesverfassungsgerichtsgesetz abschließend aufgeführt. Eine Organklage scheidet hier aus, da es nicht um die Verletzung parlamentarischer Rechte geht. Eine Normenkontrollklage scheidet aus, da ein Bundeswehreinsatz eben etwas anderes ist als ein Gesetz. Herr Kollege Ullrich, es geht nicht darum, irgendetwas zu vermischen. Weil es beides nicht ist, braucht es eben einen eigenen Weg, und das ist hier Sinn der Sache.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Die Linke hat es trotzdem mit einer Klage versucht, und die Klage wurde wie erwartet als unzulässig abgewiesen. Das Gericht hat die materielle Rechtslage also gar nicht geprüft, aber ausdrücklich erklärt, dass es Sache des Gesetzgebers sei, die verfassungsgerichtliche Kontrolle gegebenenfalls zu ermöglichen. Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der sich stark an dem Verfahren zur abstrakten Normenkontrolle orientiert. Nur die Frist von sechs Monaten haben wir auf drei Monate verkürzt, um das Verfahren zu beschleunigen, und neben dem Quorum von 25 Prozent haben wir auch das Klagerecht einer Fraktion vorgesehen, was uns in Anbetracht der Bedeutung von bewaffneten Einsätzen angemessen und notwendig erscheint.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage aber ganz klar: Über die Fragen von Frist und Quorum können wir sicherlich reden. Die Behauptung allerdings, es sei eine Grundgesetzänderung nötig, wurde auch in der Sachverständigenanhörung vom 14. Januar dieses Jahres von fast allen als geradezu abwegig zurückgewiesen. § 13 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist eine enumerative Aufzählung der Klagearten, und selbstverständlich kann dieser einfachgesetzliche Katalog auch einfachgesetzlich ergänzt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Einige betonten, es gebe keine Pflicht, eine gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen. Das mag sein. Ich sage Ihnen aber: Wir können und wir sollten diese Überprüfung materiellen Verfassungsrechts ermöglichen. Das sind wir auch den Soldatinnen und Soldaten schuldig, die wir in den Einsatz schicken und die ihren Eid auf die Verfassung geschworen haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Keinesfalls geht es hier darum, sicherheitspolitische oder außenpolitische Erwägungen zu überprüfen; vielmehr geht es darum, das materielle Verfassungsrecht zu überprüfen, wie es in Artikel 24 GG, in Artikel 25 GG und in Artikel 87a GG enthalten ist. Wenn jedes sonstige exekutive Handeln und alle Gesetzesbeschlüsse dieses Hauses zu Recht auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden können, muss das auch für die Voraussetzung von Bundeswehreinsätzen gelten.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Frau Kollegin Keul. – Letzter Redner dieser Debatte ist der Kollege Professor Dr. Patrick Sensburg, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)