Rede von Dr. Janosch Dahmen Unabhängige Patientenberatung

16.03.2023

Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Präsidentin, vielen Dank. – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Was wir gerade erleben konnten, war, dass die AfD nicht nur, wie häufig auch sonst, rassistisch ist, sondern dass sie auch homophob ist, dass sie menschenverachtend ist

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)

und dass die AfD im Übrigen gefährlich für Deutschland ist, und zwar nicht nur im Ganzen, sondern für jeden einzelnen von uns. Denn jedes Jahr werden 15 000 Blutkonserven in diesem Land benötigt.

(Dr. Götz Frömming [AfD]: Ganz dünnes Eis!)

Jeder Dritte von uns wird im Verlauf seines Lebens auf Blutkonserven angewiesen sein. Es ist unser gemeinsamer Auftrag, wenn wir Verantwortung für dieses Land übernehmen, dafür zu sorgen, dass nach dem Stand der Wissenschaft möglichst viele Spenderinnen und Spender Blut spenden, damit Menschen in Not – es kann jeden von uns treffen – gut versorgt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP und des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE])

Wir legen mit diesem Gesetz nicht nur ein sicheres und vernünftiges Verfahren für eine diskriminierungsfreie Blutspende auf dem Stand der Wissenschaft vor,

(Zuruf von der AfD: Was hat denn das mit Wissenschaft zu tun?)

sondern wir sorgen auch dafür, dass Menschen auch im hohen Alter, wenn sie gesund sind, Blut spenden können. Wir führen die Telemedizin in der Beratung der Blutspende ein, um Blutspendeeinrichtungen auch dort, wo Ärzte nicht vor Ort verfügbar sind, viel flächiger anbieten zu können, was auch die Chance zum Blutspenden deutlich erhöhen wird. All das sind konkrete Maßnahmen, um Menschenleben zu retten, um Menschen in Not, die auf Blutkonserven angewiesen sind, konkret zu helfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Jenseits des offensichtlich geteilten Ziels mit der CSU will ich nicht weiter über österreichische Modelle und die Liebe der CSU zu Österreich reden, sondern sagen, was es hier in Deutschland jenseits einer guten Blutspenderegel braucht: Das ist eine funktionierende, gute Kinderheilkunde in diesem Land.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD und der Abg. Katrin Helling-Plahr [FDP])

Wir sorgen mit diesem Gesetz dafür, dass wir in der Pädiatrie endlich eine auskömmliche, gute Finanzierung haben, die die Versorgung sowohl in der somatischen als auch in der seelischen Medizin deutlich verbessert.

Vizepräsidentin Yvonne Magwas:

Herr Dr. Dahmen, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Pilsinger?

Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Gern.

(Dr. Götz Frömming [AfD]: Das ist ein Demokrat!)

Stephan Pilsinger (CDU/CSU):

Herr Kollege Dahmen, Sie haben ausgeführt, dass uns das Ziel eint, eine diskriminierungsfreie Regelung bei der Blutspende zu finden. Ich habe eine Frage an Sie: Warum beauftragen Sie die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut, die bisher schon das Problem hätten lösen können und die sich klar geäußert haben, dass sie die aktuelle Regelung nicht als diskriminierend empfinden und keinen Regelungsbedarf sehen? Warum beauftragen Sie diese erneut und regeln das nicht heute in diesem Haus, obwohl das Parlament doch für diese Regelung zuständig wäre?

Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geschätzter Kollege Pilsinger, Sie haben ja in Ihrer Rede ausgeführt, dass es entscheidend ist, wissenschaftliche Gremien bei solch sensiblen Fragen auch zukünftig mit einzubinden. Das tun wir mit diesem Gesetz. Der Gesetzgeber nimmt konkret in einem Feld, in dem es bisher einer Präzisierung bedurfte, die Klarstellung im Gesetz vor, dass er bei der Ausgestaltung einer diskriminierungsfreien Regelung – im Übrigen nicht nur, was die sexuelle Orientierung angeht, sondern auch, was das Alter angeht – Regelungen nach dem Stand der Wissenschaft treffen möchte, die eben den Maßgaben des Gesetzgebers Rechnung tragen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Karsten Hilse [AfD]: Eben nicht nach dem Stand der Wissenschaft!)

Das ist ein funktionierendes Prinzip im Einklang mit der Wissenschaft,

(Karsten Hilse [AfD]: Steht nicht im Einklang! – Dr. Götz Frömming [AfD]: Es geht um das Wohl der Patienten!)

im Einklang mit den Gremien der Selbstverwaltung, das vernünftig ist und dazu führt – in dem Ziel sind wir uns ja offensichtlich einig –, dass wir diskriminierungsfreie Regelungen bekommen, die in diesem Land zu mehr Blutspendern führen werden. – Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Dr. Götz Frömming [AfD]: Unterscheiden heißt nicht diskriminieren!)

Jenseits der Verbesserungen im Bereich der Kinderheilkunde, im Bereich der Blutspende, im Bereich der Beratung von Patientinnen und Patienten schaffen wir mit dem Gesetz darüber hinaus wichtige Transparenzregeln, etwa bei der Ausfinanzierung und Ausgestaltung der stationären Versorgung mit Daten, die dem Bundesgesundheitsministerium über das InEK zur Verfügung gestellt werden, –

Vizepräsidentin Yvonne Magwas:

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

– im Bereich der Honorarverteilung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte. Auch diese Ausgestaltung schafft Transparenz und Vertrauen in die Gesundheitspolitik.

In diesem Sinne: Vielen Dank den Kolleginnen und Kollegen, die dieses wichtige Gesetz mit uns ausverhandelt haben! Ich freue mich. Das Land wird mit dem Gesetz ein Stück gesünder und besser.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Vizepräsidentin Yvonne Magwas:

Für die Unionsfraktion hat das Wort Diana Stöcker.

(Beifall bei der CDU/CSU)