Rede von Tabea Rößner Urheberrecht

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20.05.2021

Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform ist eine Mammutaufgabe. Sie sieht zahlreiche Änderungen in den verschiedensten Regelungsbereichen vor. Es ist höchste Zeit, dass das Urheberrecht an die Entwicklungen im digitalen Raum angepasst wird; es muss moderner und dringend auch gerechter werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Vor allem soll es ja die Kreativen stärken. Künstlerinnen und Künstler und Autorinnen und Autoren, von denen viele chronisch unterbezahlt sind, sollen angemessen beteiligt und vergütet werden. Daher ist es richtig, die Plattformen in die Verantwortung zu nehmen, die ja schließlich mit fremden Inhalten ordentlich Profit machen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb begrüßen wir viele wichtige Neuerungen, zum Beispiel die Einführung der kollektiven Lizenzen.

Unverständlich ist aber, warum Sie beim Urhebervertragsrecht, das ja gerade für eine angemessene Vergütung sorgen soll, auf halber Strecke stehen geblieben sind. Die ganzen Auskunftspflichten nutzen den Urheberinnen und Urhebern doch nichts, wenn die Ansprüche auf angemessene Vergütung nicht auch durch einen effektive Verbandsklage geltend gemacht werden können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Wir alle wissen doch, dass sich kaum einer traut, allein zu klagen.

Oder nehmen wir das Presseverleger-Leistungsschutzrecht: Wenn es schon über die EU wieder eingeführt werden muss, sollten doch die Urheberinnen und Urheber auch zur Hälfte beteiligt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Auch bei der Verlegerbeteiligung sollten sie stärker profitieren.

Kommen wir nun zum schwierigsten Teil der Reform. Die Koalition hat sich ja weit aus dem Fenster gelehnt und versprochen, dass es keine Uploadfilter geben wird. Heute kann man feststellen: Versprechen gebrochen. – Nun wäre es Ihre Aufgabe, den Einsatz der Filter möglichst gering zu halten, damit der Schutz der Grundrechte wie Kommunikations- oder Kunstfreiheit sichergestellt ist. Leider aber wurden die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer von Entwurf zu Entwurf weiter eingedampft. Das führt an entscheidenden Stellen zu Murks, zum Beispiel bei den mutmaßlich erlaubten Nutzungen. Es geht um das Teilen kleinster Text-, Ton- und Videoschnipsel. Das sollte nicht kriminalisiert werden; denn gerade das Kommentieren mit Memes gehört inzwischen ja zur alltäglichen Kommunikation.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Statt aber einer echten Schranke haben wir nun eine Vermutungsregelung; wenn die Vermutung widerlegt wird, kann dies zu Sperrungen führen. Der noch im Referentenentwurf fein ausbalancierte Interessenausgleich ist in eine Schieflage gekommen. Für die Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber richten Sie einen Red Button ein, schränken aber gleichzeitig die Möglichkeit des Pre-Flaggings für die Nutzerinnen und Nutzer wieder ein. Dabei ist gerade die Möglichkeit, Inhalte als erlaubt zu kennzeichnen, wichtig für den Schutz der Kommunikationsfreiheit und würde auch der Forderung des EuGH entsprechen, vorsorgende Maßnahmen einzurichten, damit es nicht zum Overblocking kommt.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Ich bin mal gespannt, ob sich zukünftig die Beschwerden von Musikerinnen und Musikern häufen, denen bei Onlinekonzerten der Livestream abgedreht wird. Das haben wir nämlich in den vergangenen Monaten des Öfteren erlebt, und das ist sicherlich nicht im Sinne der Künstlerinnen und Künstler.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Vielen Dank, Tabea Rößner. – Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Dr. Jens Zimmermann.

(Beifall bei der SPD)