Linda Heitmann
27.04.2023

Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Fraktionen! Immer wieder begegnet mir die Frage, welches denn eigentlich das wichtigste verbraucherschutzpolitische Vorhaben der Ampel in dieser Legislatur sei. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das ist schwer zu beantworten; denn Verbraucherschutz spielt in ganz viele verschiedene Ministerien und Zuständigkeiten hinein.

Mir sind stets zwei Ziele beim Verbraucherschutz wichtig. Das eine ist die Transparenz. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wirklich bewusste und durchdachte Kaufentscheidungen treffen können. Das zweite wichtige Ziel ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Möglichkeit haben müssen, sich rechtlich gut zu wehren und durchzusetzen, wenn sie durch Unternehmen geschädigt und getäuscht wurden. Gerade um Letzteres sicherzustellen, ist das Verbandsklagerecht zentral. Deshalb freue ich mich, dass wir es hier heute auf den Weg bringen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Wie sieht jetzt ein besonders gutes Verbandsklagerecht für Verbraucherinnen und Verbraucher aus? Mein Kollege Till Steffen hat schon die Aspekte des Opt-in-Zeitpunktes und der Verjährungshemmung angesprochen. Das sind sicherlich zwei zentrale Punkte bei der Ausgestaltung.

Ich finde: Wir müssen uns in der weiteren Beratung dieses Gesetzes zudem anschauen: Wie viele Betroffene braucht es eigentlich wirklich, um eine Klage sinnvoll auf den Weg zu bringen? Die EU macht zu einer Mindestzahl keine Vorgaben. Und Finnland hat tatsächlich auch keine Mindestzahl festgelegt; Finnland hat die Richtlinie schon umgesetzt.

Wir glauben aber trotzdem, dass es Sinn macht, wenn man Interessen bündeln und Gerichte entlasten will, dass man eine gewisse Anzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern voraussetzt. Gleichzeitig dürfen die Hürden nicht zu hoch sein. Daher möchte ich gerne im weiteren Verfahren mit Ihnen auch hier über kluge Regeln diskutieren, damit wir am Ende dieses Verfahrens einen wirklich guten Gesetzentwurf haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Ein weiterer Punkt, den wir im parlamentarischen Verfahren auch noch mal betrachten sollten, ist die Frage: Was lässt sich eigentlich über dieses Recht einklagen? Es muss nicht immer zwingend Geld sein, auf das Verbraucherinnen und Verbraucher klagen. Auch ein Recht auf Ersatzteile, ein Recht auf Updates, ein Recht auf Reparatur und Austausch sind wichtige Punkte; davon sind einige jetzt auch schon in dem Gesetzentwurf enthalten. Das ist sehr gut, dass das bereits bedacht wurde. Ich finde, auch das müssen wir uns im weiteren Verfahren noch mal genauer ansehen.

Lassen Sie uns auch über die Fragen des Streitwerts noch mal streiten. Denn damit ein Verband für Verbraucherinnen und Verbraucher klagt, muss das Risiko kalkulierbar sein. Und auch hier gilt es, vernünftige Regeln zu finden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD und des Abg. Stephan Thomae [FDP])

Über all diese Details und weitere Punkte werden wir im Gesetzgebungsprozess diskutieren. Ich bin froh, dass wir in Deutschland jetzt ein wirklich gutes Verbandsklagerecht auf den Weg bringen. Im parlamentarischen Verfahren wird es noch besser werden. Ich freue mich darauf.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)