Linda Heitmann
07.07.2023

Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Fraktionen! Die Verbandsklage ist ein zentrales verbraucherpolitisches Vorhaben in dieser Wahlperiode. Und ich bin wirklich froh, dass wir diese vor der sitzungsfreien Zeit hier heute noch verabschieden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Was mich dabei ganz besonders freut, ist, dass es in dem Verfahren, das insgesamt recht lange gedauert hat, tatsächlich noch sichtbare Verbesserungen gerade für die Verbraucherinnen und Verbraucher gab. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal Danke sagen, vor allem an die zuständigen Rechtspolitiker/-innen und an das BMUV,

(Dr. Martin Plum [CDU/CSU]: Ach! Das BMJ nicht? – Gegenruf des Abg. Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war doch bei dem Ersten dabei!)

für die wirklich intensiven und konstruktiven Beratungen, die zu diesem Ergebnis geführt haben; denn mit der Verbandsklage werden Verbraucher/-innen in Zukunft schneller und einfacher zu ihrem Recht, konkret: meistens zu Schadensersatz, kommen.

Wir wissen alle: Die Sommerzeit steht bevor, und vielleicht erinnern Sie sich noch an das Chaos mit ausgefallenen Flügen, verschobenen Flügen und verlorengegangenen Koffern im letzten Jahr. Die Rechtsexpertin Frau Weiß hat in der Anhörung gesagt: Fluggastrechteverfahren stehen wirklich archetypisch für Masseverfahren zur Durchsetzung von Rechten von geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern; denn pro Flugzeug gibt es circa 200 Passagiere. Wenn dabei Verbraucher/-innen geschädigt werden, dann kommen auf jedes Flugzeug im Durchschnitt zehn Beschwerden, die sich häufig auf ganze Familien und Gruppen beziehen.

Künftig ist es möglich, dass sich genau diese Menschen nach dem Flug in einem Verband zusammenfinden, gemeinsam ihre Rechte einklagen, und die Entschädigung kommt dann bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern direkt auf das Konto. Das ist ein wirklicher Fortschritt, und das können auch Sie hier wirklich nicht bestreiten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ich finde, besonders wichtig bei der aktuellen Einigung ist gerade für die Verbraucher/-innen, dass wir das späte Opt-in haben, dass es künftig möglich ist, noch bis zu drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung einer Klage beizutreten. Wir haben noch die einfachere Bündelung ähnlicher Fälle in dem Verfahren erreicht, und wir haben den Streitwertdeckel auf 300 000 Euro gesenkt. Das macht die Risikoabschätzung insbesondere für die klagenden Verbände gut kalkulierbar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein wirklich guter Tag für den Verbraucherschutz in Deutschland. Die Verbandsklage kommt, und nicht nur ich, sondern insbesondere auch die Verbraucherschutzverbände freuen sich,

(Dr. Martin Plum [CDU/CSU]: Die Justiz nicht!)

dass ihre Arbeit damit in Zukunft deutlich effektiver wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)