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06.05.2021

Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Dies ist jetzt das dritte umfangreiche Digitalisierungsgesetz, mit dem TSVG sogar das vierte. Man kann schon sagen: In dieser Wahlperiode hat die schwarz-rote Regierung das aufgeholt, was sie über viele, viele Jahre bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen versäumt hat. Das muss man anerkennend sagen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])

Aber wie schmerzlich und wie weit wir zurückgelegen haben, das haben wir ja jetzt in der Pandemie gemerkt. Und wir merken es in den nächsten Wochen schon wieder, wenn es darum geht, dass wir alle nach einem digitalen Impfnachweis suchen und wahrscheinlich feststellen werden: Oh, der wird nicht da sein, und es wird ein ziemlich großes Problem sein, wie der denn dann nachträglich ausgefüllt wird usw. – Das ist also wieder ein Beispiel dafür, wie weit wir eigentlich zurückhängen. Das hat auch damit zu tun, dass die Perspektive der Patientinnen und Patienten jeweils als Allerletztes drangekommen ist. Das ist einer der ganz großen Webfehler in der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung; denn daran mangelt es bei dieser Strategie.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir mal gucken, worum es denn geht, stellen wir fest: Es geht erstens um die Chancen auf bessere Information und Beteiligung der Patientinnen und Patienten. Es geht um das Gesundheitsportal; das sage ich nur hier in den Raum, FDP. Dann geht es darum, Gesundheitsförderung und ‑prävention sehr gezielt nutzen zu können, unter Einbindung aller Leistungserbringer, nicht nur der Ärztinnen und Ärzte. Es geht darum, Therapie so vernetzen zu können, dass wir wiederum nicht nur die ärztliche Perspektive, nicht nur die Krankenhausperspektive, sondern eben umfassend die Perspektive aller, die an der Leistungserbringung beteiligt sind, miteinbeziehen. Auch da gilt: Wir kommen ein Stückchen weiter, aber wir sind noch längst nicht da, wo die Patientinnen und Patienten wirklich ganz konkret im Alltag erfahren können, dass das klappt. Man muss sagen: Auch da werden wir noch Nachbesserungen brauchen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens haben wir insgesamt Defizite in unserem Gesundheitswesen, wenn es darum geht, in der Zusammenarbeit besser zu werden. Für diese Zusammenarbeit ist ja gerade die Digitalisierung der entscheidende Schlüssel, weil Information fließen kann. Genau das ist aber etwas, was, wenn man genau nach dem Plan guckt, der in diesem dritten Gesetz enthalten ist, höchstens 2026 vollständig umgesetzt sein wird. Man muss sagen: Ganz schön lange weg. Insofern ist auch da ein bitterer Tropfen. Aber wir müssen anerkennen: Immerhin ist es jetzt endlich vorgesehen, und immerhin steht das Drehbuch.

Weiterhin geht es darum, wozu denn eigentlich die Digitalisierung nützen soll. Auch da haben Sie versäumt, eine Strategie festzulegen. Da haben Sie versäumt, zu sagen: Was soll die Telemedizin bringen? Wie weit wollen wir denn in dem und dem Jahr sein? Was soll sie an Nutzen und besserer Versorgung bringen? Auch da ein zentrales Versäumnis.

Sie sehen: Es gibt noch vieles zu tun. Ich bin sicher, dass wir auch bald schon das nächste Digitalisierungsgesetz erleben werden. Immerhin erkennen wir aber an, dass mindestens das Drehbuch schon mal ein bisschen steht. Wir fordern eine bessere Patientenbeteiligung und bessere Beteiligung aller Nutzerinnen und Nutzer, vor allen Dingen auch der nichtärztlichen Berufe.

(Tino Sorge [CDU/CSU]: Das kann der Regisseur einarbeiten! Ein guter Regisseur kriegt das hin!)

Und wir fordern eine klare Strategie, damit wir wissen, wo wir in den nächsten vier Jahren sein werden.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Ich erteile das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart.

(Beifall bei der CDU/CSU)