Rede von Hanna Steinmüller Vorkaufsrecht in Mileuschutzgebieten

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17.02.2022

Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte eigentlich, nachdem wir das Thema vor drei Wochen schon mal hatten, dass mittlerweile ein bisschen mehr Sachkenntnis im Raum wäre. Ich habe den Eindruck, das ist nicht so. Von daher noch mal ganz klar zur Differenzierung: Wir brauchen Mieterinnen- und Mieterschutz, Sanierungsgebiete, und wir brauchen Neubau. Das alles ständig durcheinanderzumischen, führt nicht dazu, dass wir am Ende eine sachlichere Diskussion haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Argumente, was man alles im Bereich Neubau machen könnte, schließen sich nicht gegenseitig aus.

Nichtsdestotrotz brauchen wir das Vorkaufsrecht. Herr Luczak, Sie haben gesagt, wie viel Geld das kostet. Wir beide wissen, dass meistens gar nicht die Immobilie zugunsten eines Dritten oder von der Kommune gekauft wird, sondern dass diese Abwendungsvereinbarungen geschlossen werden. Von daher geht es da gar nicht um Geld; das kostet nichts. Wir beide wissen auch, dass in Ihrem Wahlbezirk Tempelhof-Schöneberg – ich hatte letzte Woche ein Gespräch mit dem damals zuständigen Stadtrat Jörn Oltmann – energetische Modernisierungen genehmigt wurden. Das ist der Fall. Sie haben aber das Gegenteil behauptet. Fragen Sie im Bezirksamt Ihres Wahlkreises nach. Was Sie gesagt haben, ist nicht der Fall.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt aber zurück zum Vorkaufsrecht, worum es ja eigentlich gehen sollte. Ich glaube, im Ziel sind wir uns einig: Wir wollen wie Die Linke das Vorkaufsrecht wiederherstellen. Wir haben aber einige Fragen, die wir einfach noch klären müssen. Die erste ist: Reicht eine Änderung des § 26 Nummer 4 des Baugesetzbuches, um das Vorkaufsrecht nachhaltig wiederherzustellen, oder müssen wir vielleicht mehr machen?

(Daniel Föst [FDP]: Das müssen wir prüfen!)

Müssen wir vielleicht klarer definieren, wann ein Vorkaufsrecht nach § 24 Absatz 3 BauGB zum Wohl der Allgemeinheit in Erhaltungsgebieten gezogen werden kann? Müssen wir vielleicht in Fällen möglicher Spekulation, wo es das Vorkaufsrecht für die Gemeinden eben nicht gibt, nachschärfen, indem wir es zum Beispiel im Wohneigentumsrecht und beim Erbbaurecht neu einführen? Das sind Fragen, die wir klären müssen.

Als Letztes, weil das Vorkaufsrecht so wichtig ist: Wir brauchen mehr Personal und mehr finanzielle Mittel für die Kommunen, damit das Vorkaufsrecht auch wirklich gezogen wird. Darüber müssen wir in den nächsten Wochen diskutieren. Deswegen braucht es, glaube ich, noch mehr Debatten. Dies wird nicht das letzte Mal sein, dass wir hier darüber sprechen. Aber im Sinne der Mieterinnen und Mieter sollten wir das tun.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsidentin Aydan Özoğuz:

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als letzte Rednerin in dieser Debatte erhält das Wort Franziska Mascheck für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)