Rede von Dr. Manuela Rottmann Wettbewerb

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10.09.2020

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gerne hätte ich heute den 25 000 Unterstützerinnen und Unterstützern der Petition gegen Abmahnmissbrauch mitgeteilt, dass sich ihr Einsatz gelohnt hat. Leider ist Ihr Gesetz sicher gut gemeint, aber es ist nicht gut gemacht.

(Beifall der Abg. Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Aufgabe war, die Vorteile der Abmahnung zu erhalten und gleichzeitig Abmahnmissbrauch zu verhindern. Das ist nicht einfach. Aber das, was Sie jetzt tun, ist in beide Richtungen schlecht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Den seriösen Verbänden nehmen Sie in weiten Teilen den Aufwendungsersatz. Kleine Branchenverbände werden als Korrektiv völlig ausfallen, weil Sie Mindesthürden eingezogen haben. Die wenigen schwarzen Schafe unter den Verbänden werden die von Ihnen aufgestellten Hürden mühelos überspringen. Für große Onlineunternehmen mit großen Rechtsabteilungen machen Sie es noch billiger, Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu ignorieren. Das schwächt die Rechtsdurchsetzung in Deutschland, und es schwächt den Wettbewerb zulasten kleiner Unternehmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Denjenigen, die von unseriösen Abmahnern unter Druck gesetzt und abgezockt werden, helfen Sie aber nicht wirklich weiter. Opfer von Abmahnmissbrauch sind vor allem Rechtslaien, die Rechtsberatung und Gerichtsverfahren scheuen. Sie lassen sich von gewerbsmäßigen Abmahnern mit Gewinninteressen leicht unter Druck setzen. Dann geben sie Unterlassungserklärungen mit hohen Strafversprechen ab, aus Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Noch mehr unbestimmte Rechtsbegriffe sind die falsche Antwort auf dieses Machtgefälle.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie soll denn eine kleine Onlinehändlerin einschätzen, ob – ich zitiere aus Ihrem Entwurf – der Gegenstandswert für eine Abmahnung „unangemessen hoch“ oder eine Vertragsstrafe „erheblich überhöht“ ist? Wie soll sie das einschätzen? Nützlich wären öffentlich verfügbare Informationen über missbräuchliche Abmahnpraktiken und ein Recht, sich im Nachhinein leichter von einer Unterlassungserklärung zu lösen, die auf einer missbräuchlichen Abmahnung beruht. Wir brauchen auch eine Klarstellung, dass bereits gezahlte Abmahngebühren und gezahlte Vertragsstrafen zurückgefordert werden können, wenn ein anderer Betroffener im Nachhinein gerichtlich klären lässt, dass es sich um eine missbräuchliche Abmahnwelle handelt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nützlich wäre auch die von uns seit Jahren geforderte Gruppenklage. All das würde das Machtgefälle wirklich verringern.

Wir haben als Grüne sehr frühzeitig auf diesen völlig anderen Weg hingewiesen, ihn vorgeschlagen. Ich habe auch heute kein triftiges Argument dagegen gehört. Das zeigt für mich, dass dieses Gesetzgebungsverfahren wirklich nicht optimal gelaufen ist.

Noch ein letzter Satz zur Aufhebung des Designschutzes für Ersatzteile. Das finden wir gut, das fördert den Wettbewerb. Aber für bereits eingetragene Kfz-Modelle greift Ihre Regelung erst in 25 Jahren, also wenn ich schon sehr, sehr alt bin.

(Ingmar Jung [CDU/CSU]: Ich auch!)

Mit dieser Mogelpackung blamieren Sie sich. Hätten Sie unserem Änderungsantrag wenigstens hier zugestimmt, dann hätten Sie sich wenigstens diese Blamage erspart.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ingmar Jung [CDU/CSU]: Ganz bewusst so!)

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Nächste Rednerin: die Kollegin Mechthild Rawert, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)